Mami_E90
Guten Morgen, zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit im 3. Jahr. ch muss wieder eigendlich im Januar anfangen zur Arbeiten. ch habe eine Frage zur Elterngeld Berechnung. Geplanter ET ist Mai 2022. Werden die Monate in der Elternzeit mit 0 Euro angerechnet und von Januar bis Mai mit Einkommen? Oder werden die restlichen Monate vor der Elternzeit angerechnet, als ich am Arbeiten war?
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und mit EG bis zum 14 Lebensmonat können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Monate in reiner Elternzeit zahlen mit 0€ Ab Januar dann das Gehalt und Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt Wie lange du in ez bist, spielt keine Rolle
KielSprotte
Es werden max. die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 ausgeklammert und durch frühere Abrechnungen ersetzt. Wenn du jetzt also im 3. EZ Jahr bist und innerhalb der EZ nicht gearbeitet hast, zählen nur die Monate Januar - März mit Entgelt, die restlichen Monate mit 0 in die EG-Berechnung, denn entscheidend sind wieder die 12 Monate vor Muschu-Beginn (somit sind bei dir also die Monate April und Mai raus, wenn ET Anfang Mai ist, vielleicht sogar der März). Die Antwort von @Gernemama ist meiner Meinung nach falsch.
Felica
Sofern du in der EZ nicht gearbeitet hast, zählen die Monate mit 0 €. Es fließen dann nur Januar, Februar und März ein, sofern dein mutterschutz erst im April beginnt. Beginnt der bereits schon im März, fällt der März auch raus. Einen riesen Unterschied macht das sowieso nicht, du wirst wohl nur den mindestsatz bekommen. Selbst bei einem extrem hohen Einkommen. Sofern dir das nicht reicht, rate ich dazu jetzt in der EZ bereits in TZ zu arbeiten. Dann würde das Einkommen mit berücksichtigt werden. Wobei du da schon spät dran bist und das wahrscheinlich den Kohl auch nicht fett macht.
Mitglied inaktiv
Www.familienportal.de *Auf welchen Zeitraum kommt es an? Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den "Bemessungszeitraum". Auf welche 12 Monate es genau ankommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie vor der Geburt selbstständig waren oder nicht. Zeitraum bei Nicht-Selbstständigen Wenn Sie vor der Geburt nicht selbstständig waren, wird Ihr Einkommen aus folgenden 12 Kalendermonaten berücksichtigt: falls Sie die Mutter sind: aus den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat, in dem Ihr Mutterschutz begonnen hat, ansonsten: aus den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt. Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie im Mutterschutz waren und/oder Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten oder aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt waren und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten oder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben und deswegen weniger oder gar kein Einkommen hatten. Diese Monate werden "übersprungen" und der Bemessungszeitraum beginnt entsprechend früher. Falls Sie aus anderen Gründen in einem Kalendermonat weniger oder gar kein Einkommen haben, dann wird der Monat bei der Berechnung nicht übersprungen. Wenn Sie zum Beispiel in einem Monat nicht gearbeitet haben und deswegen kein steuerpflichtiges Einkommen hatten, dann wird dieser Monat der Berechnung mit 0 Euro berücksichtigt. Dadurch verringert sich Ihr durchschnittliches Monats-Einkommen im Bemessungszeitraum.** An meine Aussage war nur falsch, dass frühere Löhne bei ausgeklammerten monate genommen werden können Evtl könnte hilfreich, auf die Ausklammerung des Mutterschutz zu verzichten, dann geht dieser Monat noch mit Lohn dazu.
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