Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-Bemessungszeitraum: schwangerschaftsbedinge Erkrankung

Frage: Elterngeld-Bemessungszeitraum: schwangerschaftsbedinge Erkrankung

Zwillingspapi

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum fürs Elterngeld, die von allgemeinem Interesse sein dürfte: Meine Frau hat 6 Monate vor der Geburt unserer Zwillinge ihr Angestelltenverhältnis gekündigt (um zu mir in eine andere Stadt zu ziehen). Aufgrund starker schwangerschaftsbedinger Beschwerden konnte sie nicht mehr auf Jobsuche gehen bzw. eine neue Stelle antreten. Dies wurde von der Frauenärztin auch attestiert. Können bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums jetzt diese 6 Monate unberücksichtigt bleiben, da sie „eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war“ (siehe § 2b(1) Punkt 3)? Für die Höhe des Elterngeldes macht das einen Riesenunterschied. Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Zwillingspappi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Sie hätte ARbGeld 1 beantragen können - und selbst dann würden die Monate mit 0 € gerechnet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein. Zum einen war die Kündigung doch gar nicht notwendig, warum hat sie das gemacht ? Zum anderen, was soll berechnet werden ? Es gab ja auch ohne Schwangerschaft keinen Arbeitgeber zu der Zeit und ALG1 wäre ebenso mit 0€ berechnet. Die Kündigung, wer hat Euch dazu geraten ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Grund für die Kündigung war genannt: "um zu mir in eine andere Stadt zu ziehen". Wenn eine Erkrankung nicht der alleinige Grund für das Nichterbringen der Arbeitsleistung ist, dann entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Außerdem ist ja nicht klar, ob zum Zeitpunkt der Kündigung der Arbeitsstelle die Schwangerschaft bestanden hat und damals schon Arbeitsunfähigkeit bestand.


Zwillingspapi

Beitrag melden

Hallo, du hast die Frage offenbar nicht richtig verstanden. Die Kündigung hatte mit der Schwangerschaft, wie gesagt, gar nichts zu tun. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen schon früh in der Schwangerschaft konnte sie sich aber am neuen Wohnort keine neue Stelle suchen. Nochmal meine Frage an die juristisch gebildeten unter euch: Können jetzt also nach § 2b(1) Punkt 3 BEEG die 6 Monate, für die eine schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, unberücksichtigt bleiben? Vielen Dank, Zwillingspappi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...