MamiausL
Hallo Frau 'Bader, wenn ich Pech habe werde ich meine komplette Schwangerschaft krank geschrieben und zwar aufgrund der Schwangerschaft. Da ich auf Provisionsbasis arbeite würde ich dann in der Zeit ja nur mein geringes Fixum bekommen und nach 6 Wochen Krankengeld. Das Elterngeld wird ja eigentlich auf das Netto der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft gerechnet. Werden trotzdem auch die krankheitsbedingten Monate dazu genommen oder nur die Monate wo ich wirklich arbeiten konnte? Es wäre für mich ein großer Unterschied, was ich an Elterngeld bekommen würde. Wie werden Bonifkationen auf das Elterngeld angerechnet? Wäre schön, wenn Sie Antworten für mich hätten. Vielen Dank Schöne Grüße
Hallo, Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Aus diesen Vorschriften folgt, dass zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt auch Provisionen gehören (so auch das BAG). Bei der Ermittlung der Höhe der fortzuzahlenden Provision ist darauf abzustellen, welche Provision der Arbeitnehmer nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erzielt hätte. Da das oft nicht so genau zu bestimmen ist, ist ggf. im Rahmen einer Schätzung der erzielbaren Provision der in einem längeren Referenzzeitraum erzielte Durchschnittsverdienst heranzuziehen. Üblich ist hierbei, den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate für die Entgeltfortzahlung zugrunde zu legen, um Zufallsergebnisse auszuschließen. So, und davon bekommen Sie das Krankengeld entsprechend u vom Lohn auch das EG Liebe GRüsse, NB
CKEL0410
wenn du wegen der ss nicht arbeiten darfst wirst du sicher keine au bekommen sondern ein berufsverbot,da bekommt man bis zum muschutz den normalen lohn ,wie das bei der provisionsbasis aussieht kann ich dir nicht sagen!
Ähnliche Fragen
Berechnung Elterngeld Hallo Frau Bader, ich bin in der 24. Woche schwanger und seit Mitte Januar schwangerschaftsbedingt krank geschrieben.( 6 Wochen insgesamt )Davor war ich einmal für 3 Tage schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Vor der Schwangerschaft war ich 9 Wochen krankgeschrieben und bezog Krankengeld. Ich habe gelesen, daß als Grund ...
Hallo Frau Bader, ich bin unerwartet mit dem dritten Kind schwanger und die Lage ist etwas verzwickt. Meine zweite Tochter ist gerade 1,5 Jahre alt und ich wollte im Juli wieder anfangen zu arbeiten. Nun ist es so, dass ich Lehrerin an einer Förderschule mit emotional und sozial schwierigen Kindern und Jugendlichen bin und daher eigentlich ein Bes ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft