Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Krankheit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei Krankheit

MamiausL

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Hallo Frau 'Bader, wenn ich Pech habe werde ich meine komplette Schwangerschaft krank geschrieben und zwar aufgrund der Schwangerschaft. Da ich auf Provisionsbasis arbeite würde ich dann in der Zeit ja nur mein geringes Fixum bekommen und nach 6 Wochen Krankengeld. Das Elterngeld wird ja eigentlich auf das Netto der letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft gerechnet. Werden trotzdem auch die krankheitsbedingten Monate dazu genommen oder nur die Monate wo ich wirklich arbeiten konnte? Es wäre für mich ein großer Unterschied, was ich an Elterngeld bekommen würde. Wie werden Bonifkationen auf das Elterngeld angerechnet? Wäre schön, wenn Sie Antworten für mich hätten. Vielen Dank Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Aus diesen Vorschriften folgt, dass zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt auch Provisionen gehören (so auch das BAG). Bei der Ermittlung der Höhe der fortzuzahlenden Provision ist darauf abzustellen, welche Provision der Arbeitnehmer nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erzielt hätte. Da das oft nicht so genau zu bestimmen ist, ist ggf. im Rahmen einer Schätzung der erzielbaren Provision der in einem längeren Referenzzeitraum erzielte Durchschnittsverdienst heranzuziehen. Üblich ist hierbei, den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate für die Entgeltfortzahlung zugrunde zu legen, um Zufallsergebnisse auszuschließen. So, und davon bekommen Sie das Krankengeld entsprechend u vom Lohn auch das EG Liebe GRüsse, NB


CKEL0410

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wenn du wegen der ss nicht arbeiten darfst wirst du sicher keine au bekommen sondern ein berufsverbot,da bekommt man bis zum muschutz den normalen lohn ,wie das bei der provisionsbasis aussieht kann ich dir nicht sagen!


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