Sommer7
Berechnung Elterngeld Hallo Frau Bader, ich bin in der 24. Woche schwanger und seit Mitte Januar schwangerschaftsbedingt krank geschrieben.( 6 Wochen insgesamt )Davor war ich einmal für 3 Tage schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Vor der Schwangerschaft war ich 9 Wochen krankgeschrieben und bezog Krankengeld. Ich habe gelesen, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft dient. Allerdings war ich vor Eintritt der SS krank geschrieben mit Krankengeld . Wird dann das Durchschnittsgehalt vor Eintritt der ersten Erkrankung gezählt?? Bis zum Entbindungstag am 18.05 will mein FA mich weiter krank schreiben (schwangerschftsbedingt jedoch nicht die Berufsunfähigkeit ausstellen) Vielen Dank im voraus
Hallo, wenn Sie schwangerschaftsbedingt krank waren, bekommen Sie EG so, als ob Sie gearbeitet hätten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für das Elterngeld zählen die 12 Monate vor der Geburt des Kindes, es sei denn das Du schwangerschaftsbedingt weniger verdient hast (z.B. Krankengeldbezug aufgrund SCHWANGERSCHAFTSBEDINGTER Krankheit). Wenn Du nun also schwangerschaftsbedingt ins Krankengeld rutscht, dann wird es für Dich sicher weniger Elterngeld geben, denn die Zeit in der Du Krankengeld bezogen hast, welches NICHT schwangerschaftsbedingt war, wird mit 0€ in die Elterngeldberechnung aufgenommen. LG Sabine
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