BellJoe
Hallo Frau Bader, Ich versuche mich mit der LBank in Verbindung zu setzen aber bislang ohne Erfolg, nun wollte ich sie fragen. Ich habe eine 7 Monate alte Tochter, dass elterngeld von ihr habe ich auf 24 Monate aufteilen lassen. Im Oktober soll mein 2. Kind auf die Welt kommen, bekomme ich nun erneut elterngeld oder wird mein elterngeld erhöht oder verlängert? Ich wollte nur wissen sie das verläuft und in wiefern sich etwas ändert. Vielen Dank für Ihre Zeit
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. In Ihrem Fall ist es sinnvoll, sich das restliche EG vor dem Beginn des Mutterschutzes auszahlen zu lassen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Du musst das Elterngeld vom 1. Kind durch haben, wenn der neue Mutterschutz beginnt. Einfach mitteilen und in Basis Elterngeld umwandeln. Für das neue Elterngeld sind wieder die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Aber Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat werden ausgeklammert. Das heißt dafür werden vorherige Zeiträume berücksichtigt. Geschwisterbonus gibt es noch ontop. Wichtig..... Beende deine aktuelle ez zum neuen Mutterschutz. Dann bekommst du das Mutterschaftsgeld wie vor Kind 1
Felica
Wenn eure 1te Tochter 7 Monate alt ist dürfte sie ja im September geboren worden sein. Wenn Kind 2 im Oktober beginnt dürfte damit der Mutterschutz im September beginnen, evtl sogar noch im August. damit kommst du auf weniger wie 12 Monate EG für dein erstes Kind. Den es ist dringend angeraten das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Damit fällt dann auch EG weg, ausser du arbeitest auch ausserhalb der EZ weniger als 30 std die Woche. Mutterschaftsgeld und EG würden aber verrechnet werden. Ihr verliert Geld. Vorteile habt ihr keine wenn du auf Mutterschaftsgeld verzichtest zugunsten EG. Mutterschaftsgeld ist in den meisten Fällen höher als EG. Um die Monate welche beim EG noch übrig sind perfekt zu nutzen und auch in Hinblick darauf das eine neue Geburt mit Säugling nicht ohne ist, wäre mein Rat, du änderst dein EG Plus in Basis-EG um, beendest den EG- Bezug und die laufende EZ zum neuen Mutterschutz und dein Mann geht in EZ und nutzt die EG-Monate welche du nicht mehr nutzen kannst. Im Idealfall hängt er die beiden Partnerschaftsmonate noch dran wenn er die noch nicht hatte. Sofern ihr es euch finanziell irgendwie leisten könnt. Sonst würde ich prüfen ob sich bei ihm TZ mit EG Plus lohnt. Vorteil wäre die Monate EG verfallen nicht ungenutzt und er wäre daheim zwecks Betreuung wenn es neindir losgeht oder es hochschwanger mit Säugling zu beschwerlich wird. Sofern dein Mann noch keine EZ hatte kann der AG das nicht ablehnen, es muss diese halt 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen. Sollte er bereits EZ gehabt haben kann der AG ablehnen. EG wird bei dir das selbe werden, Plus Geschwisterbonus. Wird also sogar mehr. Beendest du die laufende EZ nicht zum neuen Mutterschutz hast du keinen Anspruch auf den AG Anteil. Restliche EZ von Kind 1 kannst du bis zum 8ten Lebensjahr nehmen, bis zu 24 Monate auch über den 3ten Geburtstag hinaus. Die geht also nicht verloren. Nur EG ist halt Problem.
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