Inalina
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum meines Elterngeldes: Meine Tochter (unser 4. Kind) ist am 04.04.2013 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt hatte ich folgede Einkünfte: April 2012 bis 19.05.2012: 407,- Euro / Monat Elterngeld (von unserem Sohn, 3. Kind, geb. 19.06.2010, das hatte ich mir auf 2 Jahre auszahlen lassen) 19.05.2012 bis 18.11.2012: 300,- Euro / Monat Landeserziehungsgeld (ebenfalls von unserem Sohn) Dezember 2012 und Januar 2013: ca. 2200 Euro brutto / Monat aus nichtselbständiger Arbeit Februar 2013: 2047 Euro (Bruttogehalt bis 15.02.2013, Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil ab 16.02.2013) März 2013: 1152 Euro (Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil) Liegt hier ein Verschiebetatbestand vor, und wenn ja, auf welches Kalenderjahr wird verschoben? Auf das Jahr vor der Geburt meines Sohnes, also 2009? Oder werden statt der Monate mit Elterngeldbezug / Bezug von Landeserziehungsgeld bestimmte Monate aus der Zeit vor unserem 3. Kind herangezogen? Falls kein Verschiebetatbestand vorliegt, beantrage ich den Mindestbetrag von 300 Euro oder lohnt sich das Ausfüllen des Einkommensfragebogens für ein evtl. höheres Elterngeld? Danke!
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es liegt ein Verschiebetatbestand vor, aber da wird nicht um ganze Jahre verschoben. Raus fallen März und Februar 2013. Relevant ist das Einkommen von Januar 2013 bis Feburuar 2012, wobei Landeserziehungsgeld und Elterngeld kein Einkommen ist. Das Elterngeld in 2012 fällt nicht raus, weil es kein Elterngeld"bezug" mehr ist. Das Einkommen aus Dez 12 und Jan 13 wird also addiert und durch 12 geteilt. Von dieser Summe gäbs dann das Elterngeld. Läuft also auf den Mindestbetrag zuzüglich Geschwisterbonus hinaus. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wenn man das Elterngeld vollständig ausschöpfen möchte (14 Monate), muss dann der Elternteil, der das Kin die 12 Monate betreut hat dann für 2 Monate wieder arbeiten gehen, damit der andere Elternteil für 2 Monate das Elterngeld bekommt? Gibt es eigentlich dann nach wie vor das Landeserziehungsgeld oder fällt dies mit der El ...
hallo!! Ich hab mal eine frage gibt es eigentlich noch das Landeserziehungsgeld oder wurde das mit dem Elterngeld auch abgelösst?? mfg kuschlerin
Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen schonmal geschrieben, dass mein Elterngeldantrag abgelehnt wurde, u.a. da mein Mann im Ausland wohnt und mein Wohnsitz angeblich nicht ausreichend nachgewiesen sei. 2006 hat mir die selbe Behoerde (andere Sachbearbeiterin) fuer unseren ersten Sohn unter den gleichen Voraussetzungen (gleiche Wohnung, mein Ma ...
hallo,ich komm aus leipzig und weiß in den freistaaten kann man nach dem elterngeld noch landeserziehungsgeld beantragen. wir haben das elterngeld (bekommen den mindestsatz) nicht auf 2 jahre splitten lassen. Meine Fagen. 1.Können wir das landeserziehungsgeld fürs 2.Lebensjahr beantragen oder geht das erst fürs 3. (hab ich gehört das es erst für ...
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich Elterngeld und Landeserziehungsgeld -> a) ist das das selbe? b) falls nein, wer hat einen Anspruch auf das Landeserziehungsgeld und wo wird es beantragt? c)Wenn das Elterngeld ausläuft, die Elternzeit aber noch länger ist, was hat man für Möglichkeiten um finanzielle Unterstützungen vom Staat zu bekomme ...
hallo frau bader wollte fragen ob man wirklich nicht arbeiten gehen darf ( minijob oder 400€ basis ) wenn man elterngeld und landeserziehungsgeld bekommt?? habe 2 kinder die nur 12 monate auseinander sind ( 17 monate und 5 monate ) und wohnen in bayern lg manuela
Guten Tag Frau Bader ich habe diesen monat das lezte mal landeseriehungsgeld bekommen gibt es noch welche anträgen die ich stellen kann bin zuzeit arbeitssuchend! wohne in Sachsen!! Mit freundlichen gruß krause
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe nur wenige schnelle Fragen an Sie, wo ich leider so im Netz keine genaue Antwort finden kann. 1. Wird beim Landeserziehungsgeld das Kindergeld mit als Einkommen angerechnet? 2. Es soll ja 2015 Änderungen beim Elterngeld geben. Bleibt der Geschwisterbonus bestehen? Ich plane in meiner Elternzeit wieder s ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?