Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen schonmal geschrieben, dass mein Elterngeldantrag abgelehnt wurde, u.a. da mein Mann im Ausland wohnt und mein Wohnsitz angeblich nicht ausreichend nachgewiesen sei. 2006 hat mir die selbe Behoerde (andere Sachbearbeiterin) fuer unseren ersten Sohn unter den gleichen Voraussetzungen (gleiche Wohnung, mein Mann arbeitete damals schon im Ausland) aber Landeserziehungsgeld bewilligt. Wenn ich jetzt einen Einspruch u.a. auf diese Tatsache hin einlege, koennte es dann passieren, dass die Behoere das Landeserziehungsgeld zurueckfordert, falls sie der Ansicht sind, die damalige Sachbearbeiterin hat das Geld unberechtigter Weise bewilligt? Danke und mfG, Katja Loeffler
Hallo, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder sich weitere Kenntnisse eingestellt haben, können die es schon zurückfordern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Landeserziehungsgeld gibt es ja nicht mehr. Für das Elterngeld gelten neue Voraussetzungen. Zurückfordern können die es nicht mehr. Gruß Arlett
Mitglied inaktiv
Ok, danke. Falsche Angaben haben wir definitiv nicht gemacht. Neue Kenntnisse? Weiss nicht, ob die ploetzlich Neues aus den Unterlagen "lesen" - vlt. Interpretationssache der Sachbearbeiterin ...? MfG, Katja Löffler
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