Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe nur wenige schnelle Fragen an Sie, wo ich leider so im Netz keine genaue Antwort finden kann. 1. Wird beim Landeserziehungsgeld das Kindergeld mit als Einkommen angerechnet? 2. Es soll ja 2015 Änderungen beim Elterngeld geben. Bleibt der Geschwisterbonus bestehen? Ich plane in meiner Elternzeit wieder schwanger zu werden. Meine Elternzeit beträgt 18 Monate. Laut Plan möchte ich am Ende der Elternzeit (September 2015) wieder in den Mutterschutz gehen. Laut Ihren Angaben wird 1/2 Jahr mit 0 € bei der Elterngeldrechnung berücksichtigt und für das andere 1/2 Jahr wird mein Verdienst vor der Elternzeit wieder rangezogen. Wird das auch bei den neuen Regelungen so bestehen bleiben? So wie ich das verstanden habe gibt es nur Neuregelungen wenn Mann oder Frau in Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen!? Man hätte da mehr Wahlmöglichkeiten... Ist dies korrekt? Vielen Dank im Voraus! LG
von allissa am 17.10.2014, 11:00