Andreas7
Guten Tag Frau Bader, unser Kind wurde am 16.09. geboren; errechneter Termin war der 26.09.2013. Daraus ergab sich eine Mutterschutzfrist bis zum 21.11.2013. Danach arbeite ich wieder in Elternteilzeit. Mein Mann nimmt vom 1. – 4. Lebensmonat volle Elternzeit. Nun möchten wir das Elterngeld wie folgt beantragen: Mein Mann für die Lebensmonate 1-4 und ich für die Lebensmonate 4-10. Insgesamt sind das 11 Lebensmonate Elterngeld, da in den drei ersten Monaten Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde (der dritte Monat ist zwar nur angebrochen, gilt aber daher trotzdem als verbraucht). Stimmt unsere Überlegung und ist diese „Aufstückelung“ so möglich?
Hallo, sie können insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen und dieses willkürlich so verteilen, wie Sie es möchten. Nur die Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld bekommen haben, werden immer der Mutter angerechnet und das Elterngeld dann gekürzt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ich habe gerade einen Knoten im Kopf. nehmt ihr einen Monat gleichzeitig den 4. ?
Mitglied inaktiv
Naja, ein wenig verquer gedaht und zu kompliziert ausgedrückt, aber möglich. Die Monate die Du in Mutterschutz bist nach der Entbindung werden beim EG automatisch Dir zugeordnen. Von daher hast Du mindestens 2 Monate zusätzlich verbraucht. Beantrage Du einfach für die Monate 1-10 das EG, die Monate in den Du Mutterschaftsgeld bekommen hast wird Dir dieses automatisch entsprechend abgezogen. Dennoch verlierst Du dadurch nicht den kompletten dritten Monat. Und Dein Mann kan natürlich zu Deinen 10 Monaten 4 Monate EG beziehen. Elternzeit könnt ihr beide 'fast' unabhängig davon gleichzeitig bis zu drei Jahre nehmen. Fast unabhängig deswegen, weil Du in EZ sein must um EG zu beziehen. LG Sabine
SumSum076
So beansprucht dein Mann Elterngeld für 4 Lebensmonate und du für 10. Passt doch! (Die drei Mutterschaftsmonate werden bei dir hinzugezählt, als "in Anspruch genommen".) Gruß Sabine
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