Mitglied inaktiv
Hallo Unser Nachwuchs wird Ende Juli geboren. Bis einschliesslich November habe ich Hartz4 bekommen. Nun habe ich Verdienst seit Dezember an. Um die 1000 Euro herum. Mal 950 Euro, mal 880. Alles unter 1000 Euro wird ja aufgestockt um einen Prozent auf 20 Euro. 1. Ist es richtig, dass für das Elterngeld nur bis zum Mutterschutz gezählt wird, danach nicht mehr ? 2. Wie wird das unterschiedliche Gehalt mit der Aufstockung nun gerechnet ? Ich habe da angerufen, aber sie begriff leider nicht was ich wollte. Sie sagte dass die Gesamtsumme durch 12 gerechnet wird, dann eben entsprechend aufgestockt. Aber alles vor Dezember ist doch eine Nullrunde ? Dann kann man es doch nicht durch 12 teilen ? Kann mir da jemand bitte helfen ?
Hallo, 1. ??? Es ist doch andersrum 2. Es wird im Durchschnitt gerechnet, die Monate ohne Bezug werden mit O gerechnet - www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Bader Ich meinte damit es werden nicht die 12 Monate bis zur Geburt für das Elterngeld gerechnet, sondern nur bis zum Mutterschutz. Dadurch würden mir ja wieder 6 Wochen mehr als Nullrunde gerechnet :-(
Mitglied inaktiv
Hallo, es werden die letzten 12 Monate bis zu Beginn des Mutterschutzes gezählt. Das unterschiedliche Gehalt wird da nicht berechnet. Es werden die letzten 12 Monate zusammengezählt und durch 12 geteilt. Da kommt ein Durchschnittsgehalt raus und bei diesem wird dann die Prozentregelung angewandt. LG Sibs
Mitglied inaktiv
Hallo Danke für Deine Antwort. Das bedeutet ja dann aber ( und das wundert mich ), dass mich die Nullmonate so im Schnitt runterziehen, dass ja ordentlich aufgestockt werden würde, wenn sie es alles durch 12 teilen. Wenn sie einfach als 0 zählen und nicht berechnet werden, dann würde ich ja weniger bekommen, als durch diese Aufstockung dann , dadurch dass sie den Schnitt so runterziehen. Oha, war das verständlich ? Wenn der ET Ende Juli ist, dann habe ich ja Mutterschutz ab Mitte Juni, somit zählen : 1. Dezember 2. Januar 3. Februar 4. März 5. April 6. Mai und dann der halbe Juni oder gar nicht oder ganz ? Sorry, aber ich steig da echt nicht mehr durch.
Mitglied inaktiv
Daher die Frage eben. WENN durch 12 gerechnet wird, und ich habe nur die 6 Monate in denen das Gehalt angerechnet wird, dann hätten wir bei fiktiven 900 Euro ja nur noch 450 im Monat und dann würden 27% obendrauf kommen. Sind dann 432,4 Euro Elterngeld. Da dann noch die Werbepauschale runter oder ? Sind die Nullmonate echte Nullmonate dann sind es 900 Euro, also mit der Aufstockung auf 1000 dann 72%. Macht 648. Diese mal 6 für die Monate und dann durch 12 fürs Elterngeld. Bleiben noch 324 übrig. 1 oder 2 ? Oder alles ein rieeesen Denkfehler ?
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe jetzt mal meinen Bescheid und meine Lohnzettel raussortiert. Ob der Juni noch mitgezählt wird kann ich Dir leider nicht genau sagen. Bei mir wurde damals der letzte Monat nicht mitgezählt. Da hatte ich aber auch nur 6 Tage und es war ein Nullmonat. Ich hatte aber auch nur 6 Monate Arbeit. Also vom Nettolohn wurden jeden Monat gleich Werbungskosten abgezogen. Ich habe mal schnell gegoogelt, dass müsste immer das gleiche sein. Also werden von Deinen fiktiven 900 Euro noch 76,67 Euro Werbungskosten abgezogen. Wären dann noch 823,33, Euro. Diese werden mal 6 genommen und durch 12 geteilt. Das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen wären somit 411,67 Euro. Dann wird die Differenz zu den 1000 Euro genommen und durch zwei geteilt. Wären bei Dir 294,17 Euro. Diese Zahl wird mit 0,1 multipliziert. Das ergibt dann die Erhöhung die % Erhöhung die zu den 67% Elterngeld noch dazu kommen. Wären dann mit Deinen Zahlen 29,42%. Also würdest Du 67%+29,42% = 96,42% bekommen. Bei einem fiktiven Einkommen von 900 Euro für 6 Monate würdest Du dann 396,93 Euro Elterngeld bekommen. LG Sibs
Mitglied inaktiv
WOW, danke für Deine Mühe. Muss das noch zweimal lesen gleich *g* , aber das wäre ja dann auf jeden Fall mehr als der Sockelbetrag :-)
Ähnliche Fragen
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?