Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Unser Nachwuchs wird Ende Juli geboren. Bis einschliesslich November habe ich Hartz4 bekommen. Nun habe ich Verdienst seit Dezember an. Um die 1000 Euro herum. Mal 950 Euro, mal 880. Alles unter 1000 Euro wird ja aufgestockt um einen Prozent auf 20 Euro. 1. Ist es richtig, dass für das Elterngeld nur bis zum Mutterschutz gezählt wird, danach nicht mehr ? 2. Wie wird das unterschiedliche Gehalt mit der Aufstockung nun gerechnet ? Ich habe da angerufen, aber sie begriff leider nicht was ich wollte. Sie sagte dass die Gesamtsumme durch 12 gerechnet wird, dann eben entsprechend aufgestockt. Aber alles vor Dezember ist doch eine Nullrunde ? Dann kann man es doch nicht durch 12 teilen ? Kann mir da jemand bitte helfen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. ??? Es ist doch andersrum 2. Es wird im Durchschnitt gerechnet, die Monate ohne Bezug werden mit O gerechnet - www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Bader Ich meinte damit es werden nicht die 12 Monate bis zur Geburt für das Elterngeld gerechnet, sondern nur bis zum Mutterschutz. Dadurch würden mir ja wieder 6 Wochen mehr als Nullrunde gerechnet :-(


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, es werden die letzten 12 Monate bis zu Beginn des Mutterschutzes gezählt. Das unterschiedliche Gehalt wird da nicht berechnet. Es werden die letzten 12 Monate zusammengezählt und durch 12 geteilt. Da kommt ein Durchschnittsgehalt raus und bei diesem wird dann die Prozentregelung angewandt. LG Sibs


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Danke für Deine Antwort. Das bedeutet ja dann aber ( und das wundert mich ), dass mich die Nullmonate so im Schnitt runterziehen, dass ja ordentlich aufgestockt werden würde, wenn sie es alles durch 12 teilen. Wenn sie einfach als 0 zählen und nicht berechnet werden, dann würde ich ja weniger bekommen, als durch diese Aufstockung dann , dadurch dass sie den Schnitt so runterziehen. Oha, war das verständlich ? Wenn der ET Ende Juli ist, dann habe ich ja Mutterschutz ab Mitte Juni, somit zählen : 1. Dezember 2. Januar 3. Februar 4. März 5. April 6. Mai und dann der halbe Juni oder gar nicht oder ganz ? Sorry, aber ich steig da echt nicht mehr durch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Daher die Frage eben. WENN durch 12 gerechnet wird, und ich habe nur die 6 Monate in denen das Gehalt angerechnet wird, dann hätten wir bei fiktiven 900 Euro ja nur noch 450 im Monat und dann würden 27% obendrauf kommen. Sind dann 432,4 Euro Elterngeld. Da dann noch die Werbepauschale runter oder ? Sind die Nullmonate echte Nullmonate dann sind es 900 Euro, also mit der Aufstockung auf 1000 dann 72%. Macht 648. Diese mal 6 für die Monate und dann durch 12 fürs Elterngeld. Bleiben noch 324 übrig. 1 oder 2 ? Oder alles ein rieeesen Denkfehler ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe jetzt mal meinen Bescheid und meine Lohnzettel raussortiert. Ob der Juni noch mitgezählt wird kann ich Dir leider nicht genau sagen. Bei mir wurde damals der letzte Monat nicht mitgezählt. Da hatte ich aber auch nur 6 Tage und es war ein Nullmonat. Ich hatte aber auch nur 6 Monate Arbeit. Also vom Nettolohn wurden jeden Monat gleich Werbungskosten abgezogen. Ich habe mal schnell gegoogelt, dass müsste immer das gleiche sein. Also werden von Deinen fiktiven 900 Euro noch 76,67 Euro Werbungskosten abgezogen. Wären dann noch 823,33, Euro. Diese werden mal 6 genommen und durch 12 geteilt. Das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen wären somit 411,67 Euro. Dann wird die Differenz zu den 1000 Euro genommen und durch zwei geteilt. Wären bei Dir 294,17 Euro. Diese Zahl wird mit 0,1 multipliziert. Das ergibt dann die Erhöhung die % Erhöhung die zu den 67% Elterngeld noch dazu kommen. Wären dann mit Deinen Zahlen 29,42%. Also würdest Du 67%+29,42% = 96,42% bekommen. Bei einem fiktiven Einkommen von 900 Euro für 6 Monate würdest Du dann 396,93 Euro Elterngeld bekommen. LG Sibs


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

WOW, danke für Deine Mühe. Muss das noch zweimal lesen gleich *g* , aber das wäre ja dann auf jeden Fall mehr als der Sockelbetrag :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...