Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngekd

Frage: Elterngekd

M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig

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Hallo Frau Bader, kann oder muss die mutterschutzzeit nach der Geburt verlaengert werden, wenn das Kind frueher kommt? Ich hatte auch schon vor der Geburt teilzeit gearbeitet, ich weiß gar nicht, ob mir das die mutterschutzleistung ueberhaupt zusteht... jedenfalls scheint es so, als ob wir jetzt dadurch einen Elterngeld Monat verschenkt haben, es sei denn dass die Tage in unseren Fall gar nicht drauf gerechnet werden muessen? Vielen Dank fuer Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es sich um ein attestiertes Frühchen handelt verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wo. MG bekommt man von der KK u vom Ag, wenn man mehr als 450 € verdient. Liebe Grüße NB


M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig

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Ach so: ich sehe gerade, dass ich ein wichtiges detail vergessen habe. Ich bin im 3lm 40h die Woche arbeiten gegenagen, habe aber fuer 2 Tage mutterschaftsgeld erhalten und habe den Monat eigentlich fuer spaeter eingeplant.


Mitglied inaktiv

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Warum meinst du das du kein Mutterschaftsgeld bekommst? Wenn Du TZ arbeitest und damit auch Pflichtmitglied einer gesetzlichen KK bist, steht dir natürlich Mutterschaftsgeld zu. Das muss du aber entsprechend beantragen. Und zwar schnell, weil es nicht rückwirkend gezahlt wird. Und es ist immer so das die ersten 8 Wochen mindestens beim EG der Frau zugesprochen werden - auch dann wenn sie Mutterschaftsgeld bekommt. Da das aber in der Regel höher ist wie das was man als Elterngeld bekommt, wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Nur Frauen wo das Elterngeld (extrem selten) höher ist wie das Mutterschaftsgeld und die welchen keinen Anspruch auf Elterngeld haben, bekommen dann ab Geburt das Elterngeld ausgezahlt. Der Zeitraum wird aber von allen abgezogen. Also verschenkt da niemand Elterngeld, eher verschenkt man Mutterschaftsgeld weil man das nicht rechtzeitig AG und KK mitgeteilt hat.


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