Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld und Elternzeit

Frage: Eltergeld und Elternzeit

Leyla789

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Hallo Frau Bader, ist es möglich 12 Monate Elterngeld zu beantragen und 2 Jahre Elternzeit? Da ich gerne nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen möchte auf 75% aber nicht weiß ob der Krippenplatz mir zu 100% zugesagt wird könnte es sein das ich doch 13 oder 14 Monate Elternzeit benötige. Wie ist es rein rechtlich habe ich bei Beantragung von 2 Jahren nach 1 Jahr ein Recht auf eine Teilzeitstelle von 75% bei meinem Arbeitgeber oder muss ich die 2 Jahre dann in Anspruch nehmen? Wann wird der letzte Monat Elterngeld ausbezahlt wenn unser Baby genau 12 Monate alt ist? Ich gehen am 10.10.2016 in Mutterschutz und am 22.11 soll der voraussichtliche ET sein. Vielen vielen Dank für ihre Mühe und ein schönes WE.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das geht. Besser ist es aber, 2 Jahre zu beantragen und in der EZ TZ zu arbeiten. Dann haben Sie Anspruch auf Verängerung. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Natürlich ist es möglich nur 1 Jahr Elterngeld aber 2 Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Wenn du im 2. Elternzeitjahr in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du dies aber in deiner Elternzeit-Mitteilung an den Arbeitgeber erwähnen. Möchtest du während der Elternzeit arbeiten, dürfen dies nur max. 30 Stunden/Woche sein. Die letzte Elterngeldzahlung erfolgt für den 12. Lebensmonat. Nimmt dein Partner auch für min. 2 Monate Elternzeit, könnt ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen.


SumSum076

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Wenn du nach ca 1 Jahr so viel arbeiten möchtest, können für dich und deinen Partner die 4 Partnerschaftsbonusmonate Sinn machen. Zusätzlich zu den regulären 2 Partnermonaten. Probier dazu mal den Elterngeldrechner vom Familienministerium aus. Das letzte Elterngeld wird regulär zum 12. Lebensmonat ausgezahlt. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Bedeutet dass das letzte Elterngeld gezahlt wird, wenn das Kind 11 Monate alt ist :-) Die genauen Beträge und Auszahlungstermine stehen aber dann auch im Bescheid


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