Kerstin111
Hallo, Im September sind meine 2 Jahre Elternzeit vorbei, meine alter Arbeitgeber sagt, er kann mir meine alte Stelle anbieten, aber ich soll dafür ab Juni schon auf 450€ wieder einsteigen zum einarbeiten. Ich arbeite bisher seit 1,5 Jahren in einem anderen Unternehmen auf 450€. Diese Stelle will er mir dann verbieten. Kann er die Bedingungen stellen? Also sowohl die vorherige Einarbeitung als auch den Verbot des bisherigen 450€ Jobs?
Hallo, der Arbeitgeber bietet Ihnen die alte Stelle nicht an, diese steht Ihnen zu. Sie haben ja einen gültigen Arbeitsvertrag. Deshalb kann er auch nicht eine Einarbeitung vorschreiben. Ob er Ihnen den Mini Job bei dem anderen Arbeitgeber verbieten kann, hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen er ihn genehmigt hat. Wenn das begrenzt auf die Elternzeit war, kann er das. Liebe Grüße NB
Felica
Das du früher einsteigst nein. Das du den anderen Job kündigst, kommt drauf an. Wenn der nur auf die EZ befristet genehmigt wurde, dann ja. Zudem auch dann wenn er der Meinung ist das du dann den Verpflichtungen beim ihm nicht mehr ausreichend nachkommen kannst.
Mitglied inaktiv
War der erste Job genehmigt? Der war ja sicher auf die EZ begrenzt und dann vorbei. Nach der EZ hast du Anspruch auf deine alte stelle oder eine vergleichbare. Und du musst das im AV so drin stehen haben. Und verlangen dass du früher einsteigst, kann er nicht.
Kerstin111
Ja der 450€ Job wurde durch den alten AG genehmigt.
Mitglied inaktiv
Wolltest du wieder vollzeit einsteigen nach der EZ?
Kerstin111
Ich hatte eine 34 Stunden Stelle. Die ich auch wieder besetzen könnte, da meine Kurze einen KitaPlatz von 45 Stunden hat
KielSprotte
Verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht......ob du nun bei einem anderen AG auf 450,-- Euro arbeitest oder bei deinem Haupt-AG, ist das nicht egal? Das Problem deines AG wird sein, dass er deine Stelle befristet auf deine EZ besetzt hat - hat er alles richtig gemacht. Also kommst du wieder und deine eingearbeitete Kollegin ist weg - und er steht doof da. Ich würde auf seine Bedingungen eingehen - kannst ja gerne in einem freundlichen Schrieb erwähnen, dass du zwar nicht müsstest, es aber tust. Du brauchst sicherlich auch mal die Kulanz von deinem AG (schau dir die mementane Situation in Eezug auf KIGA-Schlließungen an) und dann wäre es vielleicht nicht schlecht, selbst schon einmal Entgegenkommen gezeigt zu haben.
Kerstin111
Ich kenne meinen alten AG so gut, dass ich weiß, dass er mich gar nicht mehr einstellen wollte nach der EZ. Da ich ihn aber auf seine Pflichten hingewiesen habe versucht er es jetzt auf die Tour.
KielSprotte
"Lächeln ist die beste Art seinem Feind die Zähne zu zeigen" - du verstehst?
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