Mitglied inaktiv
Hallo, kann mein Exmann, verlangen, das wir die Einkommenssteuerklärung für unser Trennungsjahr gemeinsam veranlagen lassen? Wenn wir es gemeinsam veranlagen würden, müssten wir Geld zurück zahlen. Bei einer getrennten Veranlagung, müsste er noch mehr bezahlen, als bei einer gemeinsamen Veranlagung, allerdings würde ich Geld erstattet bekommen. Hat er ein Recht drauf, das es gemeinsam veranlagt werden soll? Danke
Hallo, verlangen kann er es nicht. Es besteht für beide ein Wahlrecht. Sie stellen sich wahrscheinlich besser, da Sie bei einer Erstattung Anspruch auf 50 % haben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
frau bader ist anwältin, keine steuerberaterin. ein recht hat er nicht. das kannst du halten wie ein dachdecker.
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