Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eine fragen wegen Rente

Frage: Eine fragen wegen Rente

Mitglied inaktiv

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Hallo Ich bin momentan seit 05.2001 im Erziehungsurlaub (voraussichtlich für 3 Jahre). Im August 2001 ist auch mein befristeter Vertrag mit meiner Arbeitsstelle zu Ende gegangen. Wie sieht das jetzt aus mit meiner Rente? Zählt die Elternzeit dazu? Wenn nein, was soll ich machen, wenn ich mich jetzt arbeitslos melde nur wegen der Rente, kann ich trotzden keine Arbeit annehmen - des Kindes wegen. Können sie mir das weiter helfen? Vielen Dank Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anna, im EU sein kann nur, wer einen Ag hat. Ansonsten sind Sie einfach arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitsloengeld. Unabhängig davon bekommen Sie pro Kind drei Jahre angerechnet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Uns wurde gesagt, solange man sich nicht arbeitslos meldet, gilt der Erziehungsurlaub weiter. Wie lange hast Du denn genommen? Und hast Du das auch entsprechend dem Rentenversicherer gegenüber angezeigt. Wenn ja, dann mach Dir keine Sorgen, dann klappt das automatisch. Ein Arbeitgeber ist nicht zwingend erforderlich im EU. Viele Grüße Claudia


Mitglied inaktiv

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Hallo Anna! Man bekommt automatisch 3 Jahre Erziehungszeit nach Geburt eines Kindes bei der Rente angerechnet. Der Rentenversicherungsträger sollte Dir eigentlich ein Schreiben geschickt haben, in dem das drin steht (so war es jedenfalls bei mir). Das ist unabhängig davon, ob man offiziell im Erziehungsurlaub/Elternzeit ist, ob man im EU Teilzeit arbeitet oder nicht oder ob man überhaupt nicht berufstätig und auch nicht im EU ist. Diese 3 Jahre Erziehungszeit werden bei der Rente so angerechnet, als hätte man in dieser Zeit soviel verdient wie ein Durchschnittsarbeitnehmer (also 1 Renten-Entgeltpunkt pro Jahr). Ein zusätzlicher Verdienst in dieser Zeit durch Teilzeit wird sogar hinzugerechnet (bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze). Liebe Grüße Andrea


Mitglied inaktiv

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Hm, uns wurde gesagt, dass man nicht als arbeitslos gilt, solange man sich nicht arbeitslos meldet. Und man kann sich mit Kind nie arbeitslos melden, auch nicht ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil man immer zur Verfügung stehen müsste. So wurde es uns seitens des Arbeitsamtes erklärt.


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