Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rente

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rente

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Guten Tag, ist es richtig, dass wenn man in der Kinderbercküsichtigungszeit, also bis das Kind 10Jahre ist, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und weniger als der Durchschnitt aller Zahler verdient, die Rentenberechnung um 50% aufgewerter? Jemand der 600€ verdient wird bei der Rente dann so betrachtet, als hätte er 900€ verdient. Wo liegt der Durchschnittsverdienst? Ich hatte das jetzt in der Elternzeit ähnlich. Da habe ich weniger als der Durchschnitt verdient wurde aber die 3 Jahre bei der Rente so behandelt als hätte ich, glaube es waren ca. 37500€ , also der Durchschnitt, verdient. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es werden pro Kind 3 Jahre (wenn nach 1992 geboren) Kindererziehungszeiten angerechnet, höchstens 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. Genau erklären tut dies die Dt. RV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html Liebe Grüße NB


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