Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehevertrag ein "Muss"??? gerne an alle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ehevertrag ein "Muss"??? gerne an alle

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Hallo, wir sind verheiratet ohne Ehevertrag - also Zugewinngemeinschaft und haben ein kleines Kind. Das zweite ist unterwegs. Nun wollen wir ein Haus kaufen und haben von Bekannten den Rat erhalten, auf jeden Fall einen Ehevertrag machen zu lassen. Hintergrund: Wenn ein Ehepartner sterben sollte und die Kinder noch klein sind, dürfte der andere Partner ohne das Jugendamt nichts entscheiden (z. B. Veränderungen am Haus vornehmen etc.). Bin jetzt etwas entsetzt. Stimmt das wirklich? Wo lasse ich einen Ehevertrag aufsetzen, wenn ich selbst keine Ahnung davon habe? Beim Rechtsanwalt oder Notar? LG Emily


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur beim Notar. Der berät Sie auch - evtl.über ein geeignetes Testament (Berliner Testament). Liebe Grüsse, NB


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Das mit dem JA ist totaler Quatsch...


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Ein Ehevertrag macht nur Sinn, wenn z.B. deine Eltern einen Großteil des Eigenkapitals einfließen lassen und ihr verhindern wollt, dass dein Mann im Falle der Scheidung dann indirekt, da ihm ja die Hälfte des Hauses zusteht, das Geld deiner Eltern bekäme, o.ä. Sollte das JA sich tatsächlich auch um so was kümmern, wären die personell hoffnungslos unterbesetzt...


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Wenn einer von euch sterben sollte und ihr habt kein Testament gemacht, dann ist, nach der gesetzlichen Erbfolge, der Überlebende Ehegatte mit den Kindern gemeinsam Erbe d.h. 1/2 Ehegatte (bei Zugewinngemeinschaft) und die Kinder zu je 1/4. Einen Ehevertrag würde ich an eurer Stelle nicht machen, aber ein Testament bei einem Notar. Dort könntet ihr zum Beispiel festlegen, dass zuerst der überlebende Ehegatte alles erbt und wenn dieser dann tot ist, die gemeinschaftlichen Kinder erben. Laßt euch bei einem Notar beraten. LG Kathrin


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Man kann einen Ehevertrag machen, wenn man z. B. ausschließen will, dass wenn ein Partner stirbt, die Kinder auf Auszahlung ihres Pflichtteils bestehen und möglicherweise deshalb das Haus verkauft werden muss. Das ist jedem selbst überlassen. Angeblich gibt es aber hier im Ort einen Fall, wo es keinen Vertrag gab und das Jugendamt allen Änderungen am Haus zustimmen muss. Das JA soll wohl den Anteil der Kinder sichern bzw. verhindern, dass damit "Dummheiten" gemacht werden. Ähnlich wohl wie bei einem im Koma liegenden Patienten, der einen Vormund erhält. Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen, aber möchte es auf jeden FAll verhindern... LG Emily


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Da hat bestimmt das tote Elternteil dem anderen nicht über den Weg getraut und eine entsprechende Klausel eingebuat. Üblich ist das nicht.


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