Hallo Frau Bader! Kurz bevor ich meinen Sohn im Mai 99 geboren habe, habe ich bei meiner Krankenkasse (DAK) folgende Frage gestellt: Ich würde im Mai 99 mit meinem Lebensgefährten in die Niederlande ziehen, der er hier als Soldat mit Nato-Status stationiert ist. Wie sieht es mit Erziehungsgeld und Krankenversicherung aus. Die Antwort der Dak lautete: Sie wüßten nicht, ob ich Erziehungsgeld bekomme, aber wenn, dann müßte ich mich trotzdem auf jeden Fall freiwillig (wegen Ausland) bei ihnen versichern. Das hab ich getan und bezahle seit fast 2 Jahren knapp 200 DM monatlich für mich und meinen Sohn an die DAK. Den Erziehungsgeldantrag habe ich gestellt und der ist bewilligt worden. Nun hab ich von meiner Nachbarin erfahren, auf die die gleichen Voraussetzungen wie für mich zutreffen (auch im Ausland mit Mann, der Soldat ist), daß sie an die AOK keine Beiträge entrichten muß, da sie Erziehungsgeld bekommt. Sie hat noch mal mit Ihrer Sachbearbeiterin von der AOK gesprochen, und die hat bestätigt, daß die DAK die Beiträge von mir nicht hätte einfordern dürfen. Kann ich die Beiträge, die von mir seit knapp zwei Jahren abgebucht worden sind zurückfordern? Zumal das ganze ja auf einer definitiven Falschaussage der DAK beruht. Zum Arzt gehe ich nur in Deutschland. Vielen Dank für eine Antwort Saskia
Mitglied inaktiv - 27.02.2001, 11:30