EG und Krankenversicherung im Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EG und Krankenversicherung im Ausland

Hallo Frau Bader! Kurz bevor ich meinen Sohn im Mai 99 geboren habe, habe ich bei meiner Krankenkasse (DAK) folgende Frage gestellt: Ich würde im Mai 99 mit meinem Lebensgefährten in die Niederlande ziehen, der er hier als Soldat mit Nato-Status stationiert ist. Wie sieht es mit Erziehungsgeld und Krankenversicherung aus. Die Antwort der Dak lautete: Sie wüßten nicht, ob ich Erziehungsgeld bekomme, aber wenn, dann müßte ich mich trotzdem auf jeden Fall freiwillig (wegen Ausland) bei ihnen versichern. Das hab ich getan und bezahle seit fast 2 Jahren knapp 200 DM monatlich für mich und meinen Sohn an die DAK. Den Erziehungsgeldantrag habe ich gestellt und der ist bewilligt worden. Nun hab ich von meiner Nachbarin erfahren, auf die die gleichen Voraussetzungen wie für mich zutreffen (auch im Ausland mit Mann, der Soldat ist), daß sie an die AOK keine Beiträge entrichten muß, da sie Erziehungsgeld bekommt. Sie hat noch mal mit Ihrer Sachbearbeiterin von der AOK gesprochen, und die hat bestätigt, daß die DAK die Beiträge von mir nicht hätte einfordern dürfen. Kann ich die Beiträge, die von mir seit knapp zwei Jahren abgebucht worden sind zurückfordern? Zumal das ganze ja auf einer definitiven Falschaussage der DAK beruht. Zum Arzt gehe ich nur in Deutschland. Vielen Dank für eine Antwort Saskia

Mitglied inaktiv - 27.02.2001, 11:30



Antwort auf: EG und Krankenversicherung im Ausland

Liebe Saskia, da es um erhebliche Beträge geht, rate ich Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen. Nach Ihrer Schilderung bin ich auch der Meinung, dass Sie beitragsfrei zu versichern sind, denn NATO-Angehörige, die wegen des Berufes im Ausland leben, bekommen ganz normale Leistungen. Ich bezweifle aber, dass Sie das gelb einfach so zurückbekommen. Sie können auch erst selber schreiben und die Antwort abwarten, spätestens bei einem Widerspruchsbescheid würde ich mir aber rechtlich helfen lassen. Ein Problem sehe ich noch: gibt es Zeugen? Die KK/ der SB wird doch sicherlich leugnen... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2001



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