Hallo, ich war ab dem 3 SSM auf Grunder des Mutterschutzgesetzes Arbeitslos gemeldet, könnte meine zweite Ausbildung nicht Antreten.Hab in meiner ersten Ausbildung nur 460€ netto verdient. Jetzt habe ich nur Ansprüch auf die 300€ mindstsatz, den habe ich auf ca. 24Monate halbiert um mich besser um meine Tochter kümmern zukönnen. Jetzt Spiele ich mit dem Gedanken einen 400€ job anzunehmen. Muss ich eine Neuberechnung befürchten und wie wird diese sich auswirken? Vielen Dank
von sanny91 am 07.07.2012, 10:46