Mitglied inaktiv
Wie ist die Düsseldorfer Tabelle zu Handhaben, wenn es um die Herabstufungen geht? Bei uns ist es so, das eine Herabstufung um 6 Stufen vorzunehmen ist. Die Tabelle ist allerdings bei einer Herabstufung um 4 Stufen zu Ende. Somit bleiben quasi 2 Unterhaltsberechtigte Personen unberücksichtigt. Ist das richtig so? Oder müsste eine weitere Heruntersetzung des Mindestunterhaltes um den jeweiligen Differenzbetrag einer Stufe erfolgen?
Hallo, verstehe nicht, was Sie meinen. Die Tabelle geht von 2 Unterhalztsberechtigten aus.Man stuft bei mehr/ weniger Unterhaltsberechtigten 1/2 oder 1 Stufe auf/ ab. Dann bekommt jeder Berechtigte etwas mehr/ weniger Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Tabelle geht von 2 Berechtigten aus. Es sind aber inklusive mir 7 Unterhaltsberechtigte personen. So bei Einstufung in die entsprechende Einkommensstufe und der Herabstufung um die entsprechenden Unterhaltsberechtigten, landet man ja dann im Mindestunterhalt. Wir sind dannbei diesem Betrag angekommen, allerdings würde dies nur eine Herabstufung um 4 Stufen bedeuten und nicht um 6 Stufen. Es heisst doch für jede weitere Person, eine Stufe niedriger. Geht bei uns aber nicht,weil die Tabelle zu Ende ist, es aber rein theoretisch noch zwei Herabstufungen passieren müssten. Deshalb die Frage. Der Unterhaltsbetrag ändert sichin jeder Stufe und so hätte jeder weniger Anspruch, was ist mit den zwei Personen,die noch gar keine Berücksichtigung gefunden haben? Setzt man dann automatisch 2x 18 € ab (= Differenz zwischen den Stufen) und zahlt somit statt 272 € nur noch 236 € ?
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Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten. 1) Legt man immer das aktuelle Netto Arbeitsentgelt (AE) oder legt man das AE des Einkommenssteuerbescheides (EKSTB) des Vorjahres zugrunde? 2) gleiche Frage zu 1) Was ist, wenn das aktuelle AE vom EKSTB-AE abweicht zum Beispiel durch Krankengelzahlungen?
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