Mitglied inaktiv
Hallo ich habe mal eine frage da ich erst 16 Jahre bin und am 24.1. einen sohn bekommen soll steht nun die frage ob meine mama als großmutter auch elternzeit nehmen darf??? ich wohne noch bei ihr zuhause !! im november beim jugenamt meinten die zu uns das es noch nicht möglich sei aber es sich wahrscheinlich noch ändert... in wie weit ist es meiner mutter jetzt möglich elternzeit zu beantragen das ich die schule beenden kann
Hallo, Frage ist erst mal, wer das Sorgerecht für den Kleinen hat. Eigentlich vom gesetz nicht vorgesehen, aber vielleicht kann man nach Rückspraceh mit dem JA die Sache über Vollzeitpflege laufen lassen - das ginge dann. Da Sie ja selber noch in häuslicher Gemeinschaft wohnen, würde ich es mal versuchen-reden Sie aber erst mit der EG-Stelle und der KK. Weitere Infos S. 25 bei: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-Vorlese.PDF,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hib-Meldung236/2008 Datum: 25.08.2008 [ Übersicht ] [ weiter ] heute im Bundestag - 25.08.2008Auch Großeltern können Elternzeit nehmen Familie/Gesetzentwurf Berlin: (hib/HLE) Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung verschiedene Regelungen des Anfang 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeldgesetzes anpassen. Nach dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (16/10118) sollen in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können. Sinn und Zweck der Großeltern-Regelung ist nach Angaben der Bundesregierung "die mögliche Unterstützung von Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum regulären Abschluss braucht". Die Großeltern könnten den jungen Eltern und ihrem Enkelkind beispielweise helfen, die zunächst oft schwierige Situation im Anschluss an eine "Teenager-Schwangerschaft" zu bewältigen. Damit solle den jungen Eltern geholfen werden, die Schule oder Berufsausbildung abzuschließen. Außerdem wird die Mindestbezugsdauer für das Elterngeld geändert. Wenn ein Elternteil künftig Elterngeld in Anspruch nehmen will, ist eine einheitliche Mindestbezugsdauer von zwei Monaten vorgesehen. Bisher war es ein Monat. Dadurch werde eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils an das Kind unterstützt. "Vätern wird gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen", schreibt die Regierung. Die Flexibilität des Elterngeldes bleibe bestehen, da die Elterngeldmonate auch weiterhin nicht am Stück genommen werden müssten, sondern frei auf den Zeitraum der ersten 14 Lebensmonate des Kindes verteilt werden können. Nachteile für Wehrpflichtige bei der Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes will die Regierung beseitigen. Da sich die Höhe des Elterngeldes, soweit es 300 Euro überschreitet, nach dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen berechnet, kann dies bei Vorliegen von Wehr- oder Zivildienstzeiten Nachteile mit sich bringen. Diesen Nachteil will die Bundesregierung ausgleichen, indem die betroffenen Monate aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen werden. So wird bereits jetzt schon bei schwangerschaftsbedingten Krankheiten verfahren. Herausgeber Elternzeit für Großeltern geplant Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen plant, dass auch Großeltern eine Elternzeit zur Betreuung ihrer Enkel nehmen können. Foto: APAnzeige: QUICKLINKSNews per SMS Video-News GOOGLE-ANZEIGENTagesmutter werden Qualifizieren Sie sich mit unserem Fernlehrgang. Hier informieren! www.akademie-fuer-fernstudien.deFragen zur Elternzeit? Du hast Fragen zur Elternzeit? Frag andere Mütter bei Mamiweb! www.mamiweb.de/ElternzeitTOP-THEMEN Umfrage Union und FDP eilen davon Berlin (RPO). Nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) soll das Gesetz über das Elterngeld nachgebessert werden. So sollen unter anderem Großeltern künftig für die Betreuung ihres Enkelkindes unter bestimmten Bedingungen Elternzeit nehmen können. Mit den geplanten Änderungen am Bundeselterngeldgesetz soll sich der Bundestag in erster Lesung Mitte September befassen. Unumstritten sind die Pläne nicht, SPD-Chef Kurt Beck hatte die Großelternzeit beim Bekanntwerden der Pläne im Januar als "Fantasterei" abgetan, die Opposition kritisiert sie als "populistisch". Auch das Bundesfamilienministerium räumt auf Nachfrage ein, dass die geplante Neuregelung "im Kern sicher nur wenige Fälle betrifft. Statistische Erhebungen dazu gibt es nicht." Allerdings wolle man mit der Anpassung auch dem "eher kleinen Kreis von Familien" die Möglichkeit geben, von Elterngeld und Elternzeit besser zu profitieren. Nach Ministeriumsangaben vom Januar hatten 2006 insgesamt 0,9 Prozent der Neugeborenen minderjährige Mütter. Mit der geplanten Änderung sollen Großeltern für die Betreuung ihres Enkelkindes Elternzeit nehmen können, wenn ein Elternteil minderjährig ist, oder als junger Volljähriger die Schule besucht beziehungsweise eine Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum regulären Abschluss braucht. Damit soll den jungen Eltern geholfen werden, die Schule oder Berufsausbildung abzuschließen. Oma oder Opa, die bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, müssen allerdings mit dem Enkelkind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen. Außerdem soll die Mindestbezugsdauer für das Elterngeld geändert und auf zwei Monate heraufgesetzt werden. Bisher war es ein Monat. Dadurch werde eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils an das Kind unterstützt, "Vätern wird gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Elterngeldmonate müssen allerdings auch weiterhin nicht am Stück genommen werden, sondern können frei auf den Zeitraum der ersten 14 Lebensmonate des Kindes verteilt werden. Mehr zum Thema Was Väter über die Elternzeit denken Nach Auskunft des Ministeriums sind dagegen keine Änderungen bei den Regelungen für Selbstständige geplant. Berufsverbände wie etwa der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatten hier Nachbesserungen gefordert. Ihrer Auffassung nach ist beispielsweise die Regelung unangemessen, wonach alle Einkünfte von Selbstständigen, die sie während des Bezugs von Elterngeld erzielen, ohne Ausnahme auf das Elterngeld angerechnet werden. Es wird kritisiert, dass viele Selbstständige mit Auftraggebern zusammenarbeiten, die ihre Honorare trotz früher Rechnung und Mahnung sehr spät zahlen. Hat also jemand eine Leistung lange vor der Elternzeit erbracht und wird aber erst spät bezahlt, kann ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen. MEHR ZUM THEMAFamilienministerin Väter sollen länger aussetzen Rechtliche Unklarheiten bestehen in puncto Lohnsteuerklassenwechsel. Da sich die Höhe des Elterngelds nach dem Nettoeinkommen bemisst, führt ein Lohnsteuerklassenwechsel in eine günstigere Klasse vor der Geburt in der Regel zu mehr Elterngeld. Das Sozialgericht Dortmund entschied jetzt in zwei Fällen, dass dieses Vorgehen zulässig ist. Der Gesetzgeber habe trotz Kenntnis dieser Wahlmöglichkeit der Ehegatten keine Regelung zum Lohnsteuerklassenwechsel getroffen. Deshalb dürften die das Elterngeld feststellenden Behörden nicht über die "Hintertür" eine vom Gesetzgeber nicht erfolgte, nachträgliche Einschränkung der Elterngeldhöhe vornehmen. Das Ministerium sieht hier jedoch keinen Handlungsbedarf, da die Dortmunder Rechtsauffassung von der "Mehrheit der Sozialgerichte in Deutschland nicht geteilt" werde
Mitglied inaktiv
Ich denke ja, hier ein Auszug aus der Internetseite der Bundesregierung: "...Die Lebenssituationen von Familien sind sehr unterschiedlich. Das Elterngeld trägt dieser Vielfalt Rechnung. So können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten..." (http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html) alles Gute, jule
Mitglied inaktiv
Na wir haben jetzt schon die vormundschaft beantragt also das meine mama die bekommt.... !!! wenn man die sache über vollzeitpflege laufen lassen würde .... das wäre doch dann fast so wie eine adoption oder??? würde ich dann mit 18 auch die vormundschaft automatisch bekommen ... weil ich möchte mich ja hauptsächlich selber um mein kind kümmern und meine mama soll ja nur vormittags aufpassen wenn ich noch bis juni 09 zur schule gehe!!! aufjedenfall erst mal danke für die schnelle antwort
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