Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dringend! Unterhaltsberechnung HELP

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dringend! Unterhaltsberechnung HELP

Mitglied inaktiv

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Hallo, leider dauert "mein Kampf" um Unterhalt für mich von dem Vater meines unehelichen Kindes weiter an, da mein Anwalt irgendwie mal so und mal so redet. Die letzte Berechnung habe ich mit ihm zusammen gemacht, mußte ihn auf mehrere SAchen hinweisen und ihm teilweise vorrechnen. Mal sagt er, der Vater meines Sohnes muß ca. 200 Euro im Monat zahlen, dann wiederum legt die Anwältin der Gegenseite Einspruch ein und plötzlich heißt es, es ist ungewiß. Gibt es nicht ganz genaue Paragraphen, die Belegen, daß zB Fahrtkosten zur Arbeit, Hausdarlehen und Kindsunterhalt vom Netto abgezogen werden dürfen und mehr nicht? Was ist mit Lebensversicherungen? Ich mußte meine zB kündigen, weil ich den Beitrag nicht mehr zahlen konnte. Darf die LV bei dem Vater aber abgezogen werden? Normalerweise beeinhaltet der Selbstbehalt ja auch Miete, oder? Wie ist es bei Eigentum? Wird da das Darlehen vom Netto abgezogen, darf aber im Gegenzug eine "Wohnpauschale" vom Selbstbehalt abgezogen werden? Der Vater hat 2300 Euro netto und es kann ja nicht sein, daß er ALLES abziehen darf und ich habe noch nicht mal für 4 Personen den Selbstbehalt. Bitte helfen Sie mir, da ich mittlerweile gemerkt habe, daß meine Anwaltsauswahl ein Fehler war, ich aber nur einmal diesen Schein vom Amtsgericht bekomme. Ich muß nur wissen, was generell gilt oder wie die Paragraphen lauten. Bitte. Bin für jeden Rat-auch von Gleichgesinnten-dankbar! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Er darf alles an Versicherung und Schulden usw abziehen was vor dem entstehen des Kindes schon da war ! lG Andrea


Mitglied inaktiv

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Hallo, warum lässt du den Unterhalt nicht vom Jugendamt festlegen, das kostet dich keinen Cent und die rechnen garantiert zu deinen Gunsten und kommen vor Gericht auch meistens damit durch!! Viel Glück!!


Mitglied inaktiv

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Hallo Mailady, beim Jugendamt wurde mir gesagt, daß sie nur den Kindsunterhalt ausrechnen dürfen. Alles andere obliegt den Rechtsanwälten. Es ist so ein Hin- und Her. Das Problem ist, ich würde ja gern den Rechtsanwalt wechseln, aber ich bekomme nur einmal diesen Schein vom Amtsgericht. Also müßte jetzt alles weitere beim neuen Anwalt ich selber bezahlen und ich weiß eben nicht, ob es überhaupt Sinn macht, da nirgends definitiv zu lesen ist, WAS genau abgezogen darf und was nicht und wie das ganz genau mit dem Wohnanteil ist. Aber trotzdem Danke für Deinen RAt. Viele Grüße, Kerstin


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