Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe ein berufsbegleitendes Fernstudium bis auf Diplomarbeit vor einigen Jahren beendet. Um das Diplom zu bekommen, musste eine Diplomarbeit geschrieben werden, was mir damals als Vollzeit-Berufstätige zu stressig war. Ich befinde mich jetzt in Elternzeit (Kind ist 1,5 Jahre)und würde die Zeit gerne dazu nutzen, jetzt die Diplomarbeit anzufertigen. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich eine Diplomarbeit mache? Kann er das verbieten?Es ist ein Studium zum Selbstzweck und hat mit der jetzigen Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber nur am Rande zu tun. Ich bekomme kein Geld während der Diplomarbeit und unterschreibe auch keinen neuen Vertrag. Das heisst mein bestehendes, aber zur Zeit ruhendes Arbeitsverhältnis ist nicht betroffen. Vielen Dank für eine Antwort. piggy
Hallo, eigentlich muss der AG zustimmen. Auf der anderen Seite verdienen Sie ja nichts dabei. Also: wer viel fragt... Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld