Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin verheiratet und in der Lohnsteuerklasse 5. mein Netto liegt bei 690Euro. Ich habe einen Brutto von 1270 Euro.Also wären das ca.700 Euro Eltergeld laut ELterngeldrechner.Meine Frage lautet nun.Wenn ich während der Elternzeit arbeiten gehe,wieviel darf ich dann dazuverdienen,ohne das mir das dazuverdiente wieder abgezogen wird?Ich würde gerne soviel dazuverdienen ohne das mir ein Cent verloren geht.Gibt es da einen Grenzbetrag? Stimmt es das der Freibetrag bei 100 Euro liegen soll.Stimmt es das wenn ich 400 Euro dazuverdiene,das mir dann von den 400 Euro 160 Euro abgezogen werden und ich somit 240 Euro übrig bleiben.Wenn man dann die 240Euro zu meinen Eltergeld dazu rechnet,würde ich auf 940 Euro kommem.Das wiederum wäre ja mehr als ich normal verdienen würde.Darf das sein?Muss ich da außerdem eine Steuerkarte beantragen? Vielen vielen Dank im vorraus.
Hallo, von einem solchen Freibetrag ist mir nichts bekannt. Man bekommt von der Differenz von vorher zu nachher 67 %. Aber schauen Sie doch mal auf dem EG-Rechner bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Mein elterngeld läuft jetzt aus ich habe aber noch 1 jahr Elternzeit kann ich in diesem Jahr in einem anderen Betreib was dazuverdienen
Hallo! Kann ich in der Elternzeit mit stundenweiser Arbeit dazuverdienen, oder wird das vom Elterngeld abgezogen? Vielen Dank! Stephanie Betz
Hallo Frau Bader ich bin im zweiten jahr der elternzeit und beziehe gesplittet erlterngeld. Ich bin noch angestellt. Nun könnte ich in einem anderen betrieb stundenweise einen minijob ausüben. bekomme ich diesen verdienst vom elterngeld abgezogen? Und wenn nicht wieviel darf man dazu verdienen? und muss ich dies bei meinem alten arbeitgeber mitteil ...
Hallo, ich bekomme bis zum 11.12.2015 noch Elterngeld. Nun habe ich kurzfristig die Möglichkeit bekommen ab dem 1.9.15 auf 400€ Basis etwas daZuzuverdienen. Wie genau Stelle ich das jetzt an? Darf ich mich mitten in der Elternzeit dazu entscheiden oder hätte ich es vor der Elternzeit bei der Elterngeldstelle schon angeben müssen? Muss ich Eltern ...
Hallo Frau Bader. Ich bin noch ein Jahr in Elternzeit. Darf ich in dieser Zeit etwas dazuverdienen? Wenn ja muss ich das beim Arbeitgeber oder bei der Elterngeldstelle angeben oder sogar bei beiden? Vielen Dank im Voraus Freundliche Grüße Katja V.
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bekomme für das 1. Jahr Elterngeld. Ab Mai 2018 bin ich im 2. Jahr Elternzeit angekommen und habe vor ab August 2018 in Teilzeit beim meinem jetzigen Arbeitgeber in der Elternzeit zu arbeiten. Wieviel darf ich denn verdienen bzw wird mir dann obwohl ich kein Elterngeld mehr bekomme ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem. Ich bin im Moment in EZ. Neue EZ fürs 2.Jahr ist schon beim AG beantragt und genehmigt. Ich möchte während der EZ in Teilzeit bei anderem AG arbeiten. 30 Std. Wo. Der alte Arbeitgeber möchte den Vertrag vom Neuen Arbeitgeber haben und ich soll den neuen Job als Nebentätigkeit anmelden. Da würde ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes