Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dauer Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Dauer Elternzeit

Dijanna

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Sehr geehrte Frau Bader, ich brauche bitte Ihre Hilfe. Ich bin alleinerziehend und bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich höchstens 3 Jahre Elternzeit beantragen kann. Seit mein Kind 14 Monate alt ist, bekomme ich nun Betreuungsgeld. Im Zuge dessen, ist mir aufgefallen, dass ich dieses für insgesamt 24 Monate erhalten werde. Habe ich nun die Möglichkeit 38 Monate in Elternzeit (inkl. 8 Wochen Mutterschutz) zu sein oder bekomme ich das Betreuungsgeld 2 Monate zusätzlich zum Gehalt (danach gehe ich wieder arbeiten) oder fällt das dann komplett weg, weil das Kind mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt? Zudem beziehe ich derzeit Elterngeld + ALG2 aufstockend. Würde ich im Falle einer Elternzeit von 38 Monaten problemlos weiterhin ALG2 beziehen können? oder kann das Jobcenter darauf bestehen, dass ich tatsächlich "nur" 3 Jahre in Elternzeit sein darf? Ich weiß nicht wo ich mich sonst informieren kann, deswegen würde ich mich über eine baldige Antwort von Ihnen sehr freuen. Liebe Grüße D.


Sternenschnuppe

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Da es neuerdings einen Betreuungsanspruch ab 1 gibt kann das Jobcenter noch eher auf Deine Mitwirkungspflicht setzen. Einer Bekannten mit Zweijährigem Kind wurde letzte Woche eine Tagesmutter vermittelt damit sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen kann. Sie freut sich darüber sehr. Sorry, aber Dein Posting liest sich sehr nach " wie bekomme ich so viel Geld wie möglich vom Steuerzahler "


luvi

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Hallo, soweit ich weiß, bekommt man Betreuungsgeld bis höchstens einschließlich 36. Lebensmonat, längstens 22 Monate. Steht das bei Dir nicht auf dem Bescheid? Wir haben Betreuungsgeld seit unser Kind 1 Jahr ist, und da hört das Betreeungsgeld bereits nach dem 34. Monat auf. Liebe Grüße Luvi


Dijanna

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Sternschnuppe...sorry, aber ich hatte die echte Expertin gefragt, nicht den möchtegerne-Hilfssheriff....nur zur Info...jede(r) alleinerziehende hat das Recht 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, trotz ALG2. Luvi...lt. Bescheid bekomme ich 24 Monate lang Betreuungsgeld...genau das irritiert mich ja so...das passt von den Zeiten irgendwie nicht...


SumSum076

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Nicht nur Alleinerziehende haben das Recht auf Elternzeit... Allerdings kann man nur Elternzeit nehmen, wenn man einen AG hat. Was du meinst oder vorhast, ist nicht arbeiten zu gehen, obwohl man vielleicht könnte, und sich das ganze vom Staat, also vom Steuerzahler bezahlen zu lassen. Elternzeit ist das nicht! Gruß Sabine (ein weiterer Hilfssheriff)


Dijanna

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richtig, das haben auch nicht AE. hier ging es aber um meine geschichte und ich bin es nun mal. und wenn sternenschnuppes bekannte AE ist und ALG2 bezieht, dann könnte sie eigentl. auch drei jahre daheim bleiben...korrigier mich bitte, falls sich das gesetz hier geändert haben sollte.... mir ging es lediglich um 2 monate, nicht 20 jahre..also haltet den ball mal flach und wenn mir das zusteht, dann sehe ich auch keinen grund es nicht in anspruch zu nehmen.... ....aber ich hatte ja die expertin gefragt, weder hanni noch nanni....


SumSum076

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Ich mag den Ball nicht flach halten, denn du beziehst jetzt schon ALG2 und Betreuungsgeld und willst das noch ca. 2 Jahre so weiter machen. Und andere sollen dafür zahlen! Dein Ausgangsposting liest sich nun mal so, als seist du auf die Möglichkeit aus, "problemlos weiter ALG2 beziehen" zu können! Kohle bekommen, ohne dass das Amt stört! Gehobenes Anspruchsdenken nenn ich sowas! Gruß Hanni Sabine


Dijanna

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hätte ich einen partner, würde ich die drei jahre elternzeit auch in anspruch nehmen. als AE verzichte ich nicht darauf. da kannst du dich dusselig schreiben, aber ich sehe nichts verwerfliches darin die 3 jahre "auszunutzen" und NICHT zu arbeiten, damit ich mit dem kind daheim sein kann...nicht mehr und nicht weniger....


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