MäxchensMom
Hallo Frau Bader, wir werden Ende Januar Eltern unseres zweiten Kindes. Bei unserem Großen habe ich Elternzeit für zwei Jahre beantragt und einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während des zweiten Jahres gestellt, der problemlos gewährt wurde, da mein Arbeitgeber (Großkonzern) sehr kulant ist. Nun wurde das Unternehmen verkauft (ebenfalls an einen Großkonzern) und voraussichtlich im Juli steht der Betriebsübergang an. Es ist bisher nicht geklärt, ob der Standort, an dem ich arbeite, erhalten bleibt oder wie der zukünftige Arbeitgeber zu Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit o.ä. steht. Für mich stellt sich folgende Frage: Wir sind finanziell darauf angewiesen, dass ich nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehe, da ich einen sehr gut bezahlten Job habe und wir auf das Gehalt nicht ein komplettes Jahr verzichten können. Aus meiner Sicht gäbe es nun zwei Möglichkeiten: Ich könnte Elternzeit für lediglich ein Jahr beantragen, so dass ich danach einen Anspruch auf das Aufleben meines alten Vertrages sowie eine eventuelle Teilzeitbeschäftigung nach TzBfG hätte. Dafür würde mein Kündigungsschutz nach einem Jahr verfallen. Die zweite Alternative wäre, den Antrag wie beim letzten Mal zu stellen, also zwei Jahre Elternzeit plus Teilzeitbeschäftigung im zweiten Jahr. Hier würde mir zwar der Kündigungsschutz erhalten bleiben, der Arbeitgeber könnte die Beschäftigung aufgrund dringender betrieblicher Gründe allerdings ablehnen. Alternativ könnte ich mit Zustimmung des AG bei einem anderen Unternehmen arbeiten - die Wahrscheinlichkeit, einen vergleichbar vergüteten Job zu finden, ist allerdings relativ gering. Gibt es aus Ihrer Sicht neben den genannten Faktoren noch relevante Kriterien, die uns bei der Entscheidung weiterhelfen können bzw. die wir beachten sollten? Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!
Hallo, das ist alles richtig gedacht. Ich halte es für sinnvoll, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Sie sollten aber nicht vergessen, dass, wenn der Betrieb in Ihrem Ort schließt und die nächste Filiale weit entfernt ist,der Arbeitgeber eine Tätigkeit in dem anderen Ort anbieten kann und eventuell Sie dann kündigen müssen. Liebe Grüße NB
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