Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?

Frage: Darf man Elterngeld ans ALG 2 anrechnen?

Jenkel

Beitrag melden

Schönen guten Tag Frau Bader, Ich wollte mal fragen ob man Elterngeld an das ALG II anrechnen darf? Ich bekomme 300€ Elterngeld und mir wird vom Amt jetzt 46€ angerechnet. Im Internet habe ich gelesen das 300€ der mindessatz ist und nicht angerechnet werden darf. Aber als ich nachgefragt habe bei der Elterngeldstelle hieß es die dürften mir es anrechnen. Dürfen sie mir das wirklich anrechnen? Vielen dank schonmal im vorraus. Und für alle die jetzt sagen wir kann man ein Kind in die Welt setzen und von ALG II leben, ich habe vor der Geburt meiner Tochter gearbeitet nur war ich noch in der Ausbildung. Habe diese aber abgeschlossen! Und werde nur 1 Jahr zu Hause bleiben!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Bundesregierung hat im Rahmen der Sparbeschlüsse das Elterngeld für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger gestrichen, weil mit Beschluss des Haushaltsbegleitgesetz 2011 das Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet wird. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hab ich das richtig verstanden ? Die ziehen Dir nur 46€ ab und ansonsten bekommst Du den normalen Satz ? Schau doch mal wieviel Einkommen Du vor dem Kind hattest und nun mit Elterngeld und ALG2. Elterngeld ist ja ein Lohnersatz und kein Zusatz. Wenn Du nun also abzüglich des Kindergeldes nicht weniger als vorher hast, dann ist alles richtig. Hattest Du vor der Geburt auch schon ergänzend ALG2 ?


Jenkel

Beitrag melden

Elterngeld bekomme ich momentan den mindessatz von 300€ und an diese 300€ werden die 46€ angerechnet. Ich hatte vor der Geburt 180€ ALGII bekommen und jetzt bekomme ich nur noch 154€. ( ich hoffe das man das jetzt verstanden hat und ich dich nicht verwirre:/). Vor der Geburt habe ich 600€ Ausbildungsgehalt bekommen. Ich hab 2 Monate vor ET schon ALGII bekommen, da meine Ausbildung beendet war.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hey Ne, schnall ich noch nicht. Wer zahlt denn Deine Miete ? Rechne mal alles zusammen bitte. Was hast Du vorher gehabt und was nun ? Eigentlich ist der Vater des Kindes ja auch finanziell für Dich zuständig. Wohnt der mit Euch zusammen ?


Jenkel

Beitrag melden

Das eine Jahr vor der Geburt meiner kleinen: 10 Monate davon hatte ich 600€ Ausbildungsgehalt und 184€( mein Kindergeld, weil ich ja noch in der Ausbildung war) Die restlichen 2 Monate hatte ich 180€ ALGII und noch meine 184€ Kindergeld. Als meine Tochter dann geboren ist ist mein Kindergeld natürlich weggefallen und ich habe für sie Kindergeld bekommen. Also hatte ich nach der Geburt 184€ Kindergeld und 180€ ALGII. ( Elterngeld habe ich trotz rechtzeitigen anmelden erst 6 Monate nach der Geburt bekommen) Jetzt wo ich das Elterngeld bewilligt bekommen habe: 300€ Elterngeld, 184€ Kindergeld und 134€ ALGII( ALGII ist am Anfang der Monats immer weg) Strom mit 50€ Trag ich selber, hvv Karte mit 36€, Telefon mit 30€ und 18€ Handyvertrag( den ich mir dummerweise wären der Ausbildung geholt habe) Miete von 520€ bezahlt das Amt 300€ und 220€ mein Freund. ( mein Freund wohnt nicht bei uns und kindesunterhalt zahlt er in den Sinne eig nicht. Er ist noch in der Ausbildung und müsste mir gesetzt bzw. Kann mir eig nichts geben, aber da er noch zu Hause wohnt und er nichts abgeben muss gibt er mir mit der mietzahlung fast sein ganzes Ausbildungsgehalt). Und viele dank das du dir so zeit nimmst:)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hey Ok, ich rechne mal : Vor der Geburt : 600€ Ausbildung, 184€ Kindergeld und 180€ ALG2 , das macht 964€ insgesamt. Nach der Geburt : 300€ Mietanteil Amt , 154€ Lebensunterhalt Amt, 184€ Kindergeld fürs Kind und 300€ Elterngeld. Macht zusammen 938€ Die 220€ von Deinem Freund kommen da ja noch hinzu, ich frage mich nur wie die genau gezahlt und verrechnet werden ? Macht dann 1158€ Somit hast Du wiederrum abzüglich Kindergeld genau das gleiche Geld wie vorher, sogar 10€ mehr. Ist die Vaterschaft anerkannt ? Was ist mit Unterhaltsvorschuss ? Eigentlich musst Du den beantragen wenn Du vom Amt Geld bekommst, denn das ist eine Leistung die Dir zusteht. Das sind 133€ soweit ich weiss, die Dein Freund auch erst einmal nicht zurückzahlen muss, wenn er wirklich nicht zahlungsfähig ist. Zur Kernfrage denke ich aber, dass da alles richtig ist, denn anhand der Rechnung siehst Du ja, dass Du finanziell nicht schlechter getellt bist. Elterngeld ist halt Lohnersatz und jemand der vorher 1000€ verdient hat hat damit dann nur noch 670€ oder neurdings 650€ ? + Kindergeld, wenn er ein Kind dann hat. Du hast sogar noch die gleichen Finanzen wie vorher :-) Schaut mal dass ihr das mit dem Unterhalt richtig macht, kann sein dass sie Dir den möglichen Unterhaltvorschuss schon abziehen den Du beantragen könntest. Das Jugendamt berät da.


Jenkel

Beitrag melden

Eigentlich soll ich die Miete von meinen Geld bezahlen, sprich sie über nehmen die 220€ nicht und ich sollte es eigentlich von dem Geld haben was mir zusteht( also von AGLII, Elterngeld und Kindergeld). Also die vom Amt wissen nicht das mein Freund die Miete zahlt. Er gibt mir das Geld Bar und dann wird das Geld von meinen Konto genommen. Ich hoffe das ist verständlich geschrieben?!? Ja die Vaterschaft ist anerkannt und laut Amt steht mir eigentlich von ihm nichts zu da zu wenig Gehalt da ist. Mir wurde auch gesagt das ich Anspruch auf Unterhalt habe, allerdings muss mein Freund das am Ende der Ausbildung wieder zurück bezahlen. Und ich möchte nicht das er direkt aus der Ausbildung kommt und gleich Schulden hat, ist ja nicht wirklich ein guter Start.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ah, ok. Dann spekuliere ich mal dass sie den Unterhalt einfach angenommen haben. Ob er den nun zahlt oder Dir das Geld für die Miete gibt ist ja im Endeffekt nur eine Verschiebung, er zahlt ja 220€. Schau noch einmal Deinen Berechnungsbogen genau an. Der Mietanteil von "nur" 300€ erscheint mir zu wenig den sie übernehmen. Hast Du den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragt ? Bist Du ja, da Du mit Kind alleine lebst. Bildest Du mit dem Kind eine Gemeinschaft für das Amt ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Da unsere beiden Kinder erst knapp zwei Jahre auseinander sind, bekommen wir 375 Euro Elterngeld. Theoretisch. Wir bekommen außerdem ALGII, und im Elterngeldbescheid steht, dass die 75 Euro seswegen einbehalten werden. Was soll das? Werden die 75 Euro als Einkommen gerechnet? Danke für Ihre Antwort!

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...