Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn ist im Februar auf die Welt gekommen. Und ich habe mir das Elterngeld auf zwei Jahre strecken lassen. Ich bekomm so im Monat knapp 370 Euro. Ich möchte aber gerne einmal die Woche in meinem Beruf arbeiten gehen. Samstags für ein paar Stunden. Um einfach drin zubleiben. Darf ich das? Muss ich das beantragen? Ein Freundin von mir möchte das auch gern, aber sie hat von der Elterngeldstelle gesagt bekommen das sie das Geld abgezogen bekommt. Ist das richtig? Vielen Dank schon mal. Lg Sonja Müller
Hallo, im ersten Jahr wird der Verdienst angerechnet. Rechnen Sie bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Jepp, im ersten Jahr wird dein Zuverdienst abgezogen. Hier im Forum gibts auch ein paar Rechenbeispiele in den Antworten... Du brauchst eine Vereinbarung mit deinem AG über das Arbeiten in der Elternzeit. Und deinen Verdienst musst du der Elterngeldstelle melden. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für ihre Antwort. Hab dazu leider noch eine Frage. Wie ist es im zweiten Jahr? Wird es da auch angerechnet? Jeder redet nur vom ersten Jahr. Dann könnte ich ja quasi dann im zweiten Arbeiten gehen oder? lg Sonja
Mitglied inaktiv
Ja, im 2. Jahr wird nicht mehr angerechnet, auch wenn die Auszahlung gesplittet ist.
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