liebeschwester
Hallo, ich wollte einmal etwas nachfragen was mich seit mehreren Jahren schon beschäftigt. Ich habe eine kleine Schwester, die im Juli 9 Jahre alt wird. Meine Mutter und der Vater meiner Schwester haben bei der Erziehung leider sehr viel falsch gemacht. Begonnen damit, dass die Kleine bis zu ihrem 6. Geburtstag meist nie vor 23 Uhr ins Bett gebracht wurde (beide Elternteile arbeitslos und er lag liebend gern bis Mittags im Bett, und damit er in Ruhe schlafen konnte, wurde die Kleine erst spät ins Bett gebracht), weitergehend damit dass sich ausser mir niemand grossartig mit ihr beschäftigt hat. Ich bin 14 Jahre älter als sie und bin dann in die Ausbildung gegangen als sie 2 Jahre alt war. Von da an, wurde sie unter der Woche nur noch vor den Fernseher gesetzt, doch um ihre Entwicklung kümmerte sich niemand. Da half auch halbtags der Kindergarten nicht mehr. Vor 3 Jahren hat meine Mutter dann die Scheidung eingereicht und sich getrennt. Sie wohnte damals für 4 Monate bei mir in der Schweiz (vorher und auch jetzt wieder wohnhaft in Deutschland) in denen meine Schwester aufgeblüht ist und sich auch gut entwickelt hat. Auf Grund des gemeinsames Sorgerechtes mussten sie dann wieder zurück nach Deutschland und meine Schwester wurde auch dort eingeschult. Aber seit sie zurück sind, entwickelt sich meine Schwester nicht mehr weiter. Mit Ach und Krach hat sie die erste Klasse geschafft. Wegen einem neuen Mann, ist meine Mutter dann erneut mit ihr umgezogen und meine Schwester kam daher in der neuen Schule in die 2. Klasse. Die sie jetzt wiederholen muss. Ich glaube, dass die Trennung ihrer Eltern, die ständigen Umzüge (innerhalb der letzten 3 Jahre insgesamt 6 mal), sowie häufig wechselnde Männer und nicht genug Aufmerksamkeit von der Mutter zu einem Schaden bei ihr geführt haben. Der Vater hat kein Interesse an ihr, ausser um die Mutter zu ärgern und das Kindergeld zu kassieren. Meine Schwester erkennt ihn auch nicht mehr. Meine Frage wäre jetzt, ob es möglich wäre, meine Schwester zu mir in die Schweiz zu holen. Damit sie sich von allem bisherigen Vorfällen erholen und sich hier entwickeln kann. Meine Schwester und ich haben ein sehr enges Verhältnis zu einander.
Hallo, wenden Sie sich an das JA im Wohnort der Tochter. gegend en Willen der Eltern wird es eher schlechta ussehen, wenn keine Kindeswohlgefährdung nachweisbar ist. Liebe Grüße NB
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