Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der AG auf Elternzeit bestehen?

Frage: Darf der AG auf Elternzeit bestehen?

katchigo

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Hallo, ich habe bei meinem AG (öffentl. Dienst, ca. 300 Mitarbeiter, viele Teilzeit) einen Vollzeit-Arbeitsvertrag, arbeite seit der Geburt meiner Kinder, aber mit einer Stundenreduzierung auf 2/3. Diese Reduzierungen sind jeweils bis Jahresende befristet und werden normalerweise wieder verlängert. Für uns stellt sich die Frage, ob wir evtl. noch ein Kind bekommen könnten. Kann ich nur ein Jahr Elternzeit nehmen und dann wieder einsteigen? Falls ja: kann ich dann auch wieder Teilzeit verlangen oder geht nur mein Vollzeitvertrag? Darf der AG auf zwei oder gar drei Jahre Elternzeit bestehen? Oder spielt dann eine evtl. Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eine Rolle? Vielen Dank im voraus!! Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können wählen, wie lange Sie EZ nehmen, der AG darf nur aus betrieblichen Gründen widersprechen, wenn Sie TZ beantragen. Liebe Grüße, NB


Pamo

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Nein, der AG darf nicht auf Elternzeit bestehen. neugierige Frage: Warum sollte er das wollen? Dadurch gewinnt der AG nichts.


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