lara-mari
hallo, ich bin seit 1. oktober 2011 arbeitsos. wir sind von münchen quasi aufs land gezogen, wir wohnen jetzt in einer 15.000 einwohner gemeinde. nun befinde ich mich auf jobsuche, habe mich auch schon vielfach beworben, kann aber nur teilzeit arbeiten, da die betreuungszeiten für meinen sohn zeitlich sehr beschränkt sind. daher möchte ich auch gern hier im ort eine stelle finden, um möglichst viele stunden arbeiten zu können. jetzt war ich in der vergangenen woche beim arbeitsamt, die dame dort meinte, wir sollen uns ein zweites auto (das andre auto braucht mein mann täglich) anschaffen, da wir ja nun schließlich auf dem land leben und ich mich nicht auf nur einen ort beschränken darf. öffentliche verkehrsmittel gibts hier, jedoch sind da die verbindungen der orte untereinander teilweise schlecht ausgebaut. was muss ich jetzt tun? ich habe eine aufforderung zur bewerbung erhalten, den ort erreiche ich jedoch mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht.
RUB
Mitglied inaktiv
Also zum Bewerbungsgespräch kann das Arbeitsamt das sicher nicht verlangen, und auch sonst nicht. Jedoch sollte man als Arbeitnehmer durchaus darüber nachdenken sich ein zweites KfZ anzuschaffen wenn man dadurch Arbeit bekommt. Solltest Du das Vorstellungsgespräch nicht wahrnehmen können weil dorthin keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren, stelle einen Antrag auf Fahrkostenübernhame und fahre den Restweg mit dem Taxi! Die Kosten kannst Du danach einreichen und bekommst sie erstattet. LG Sabine
blauerVogel
Hallo Sabine, ich gebe dir natürlich Recht, dass man flexibel sein muss als Arbeitsuchender. Allerdings darf das Arbeitsamt das echt verlangen? Ein Auto kostet doch auch viel im Unterhalt oder in der Anschaffung. Und wenn man gar keinen Führerschein hat? Bei uns z.b hat mein Mann keinen Führerschein. Nie gemacht. Wir machen Carsharing, weil uns ein eigenes Auto zu teuer ist. Da würde dann die Frau mit Halbtagsstelle nur für das Auto arbeiten...... Zumal doch auch keiner Verlangen kann einen Kredit aufzunehmen wenn keine Rücklagen für ein Auto da sind..... Würde mich interessieren, weil ich mich da nicht auskenne :-)
Mitglied inaktiv
Nein, verlangen kann das niemand! Und ich denke auch nicht dass ein fehlendes Auto, und damit Arbeitsstellen die weiter weg liegen nicht möglich sind, nicht als Reduzierungsgrund für das ALG gelten. Also ich kann es mir zumindest nicht vorstellen dass das ein Gericht so mittragen würde (sollte ein Arbeitsamt deswegen die Leistungen gekürzt haben). Aber ich bin KEIN Jurist. LG Sabine
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