Tusia
Hallo, mein ET war erst vorraussichtlich 13.5, jetzt ist es vielleicht der 8.5. Mein Chef will wissen wie lange ich Elternzeit möchte aber ich weiß ja gar nicht wann main Baby geboren wird. Ich möchte gerne 2 Jahre nehmen aber ab wann bis wann kann ich doch noch gar nicht schriftlich mitteilen. Soll ich ihm dann einfach sagen dass ich 2 Jahre möchte? LG
Hallo, Sie müssen die Eltern Zeit dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn schriftlich und verbindlich mitteilen. Da aber der Arbeitsgeber ja auch planen und eventuell Ersatz einstellen muss, spricht doch eigentlich nichts dagegen, ihm jetzt schon mal Ihre Vorstellungen mitzuteilen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Du musst die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen. Dein Chef kann Dich JETZT nicht dazu zwingen zu sagen wann Du wieviel EZ nehmen willst, aber ich verstehe durchaus dass er es gerne wissen möchte, damit auch er planen kann. Ich persönlich habe meine EZ lange bevor ich wirklich in EZ gegangen bin bereits mitgeteilt (mündlich) und eben 'ab Geburt'. Rede mit Deinem Chef darüber, aber vergiss nicht mindestens 7 Wochen vor Antritt (bei Müttern also spätestens 1 Woche nach der Geburt) es auch SCHRIFTLICH mitzuteilen. Du kannst es auch schon jetzt schriftlich machen: 'Hiermit nehme ich x Jahre EZ ab der Geburt meines Kindes (voraussichtlich xx.xx.xxxx).' EZ kann man übrigens auch Monatsweise oder sogar tageweise nehmen - also auf den Tag genau! LG Sabine
peekaboo
Also sagen mußt du ihm noch garnichts. Erst wenn das kind geboren ist. Sag ihm einfach ihr seid euch noch unschluessig. Lg
CKEL0410
Sag ihm 2 Jahre ab Geburt und das du ihm nach der Geburt den genauen et gibst.sollte kein Problem sein wenn du es jetzt schob weisst,2 Jahre genau heisst aber das du am 2 Zen geb. Deines Kindes wieder anfängst zu arbeiten!!!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE