Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Chancen auf Sorgerecht bei Auszug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Chancen auf Sorgerecht bei Auszug

Mama-von-Linchen

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Hallo, Noch ist meine Frage zum Glück fiktiv und bleibt es hoffentlich auch. Wir überlegen das Elternhaus meines Mannes zu kaufen. Seine Eltern würden mit uns in einem Haus in der Wohnung darunter leben(aktuell lebt dort noch die Oma. Diese Wohnung würde weiter bzw nach dem Tod der Oma dann seinen Eltern gehören). Nun ist er s so, dass die Pteise hier unglaublich sind. Bei einer Trennung würde es kaum. Möglich sein mich auszubezahlen und natürlich möchte mein Mann dann nicht, dass ich die Wohnung behalte bzw dass verkauft werden muss. Sein Vorschlag ist daher, dass ihm 2/3 und mir 1/3 gehört, da er 1/3 des Hauses erben würde (er hat 2 Geschwister). Meine Angst ist, dass ich dann ausziehen muss und natürlich in etwas deutlich Kleineres ziehe. Vielleicht nichtmal etwas im Ort finde und die Kinder dann nicht mitnehnen dürfte. Immerhin könnten sie bei Papa in 200qm mit Oma und Opa direkt drunter leben. Sind diese Bedenken gerechtfertigt? (wir sind seit 15Jahren zusammen. Das ist nein halbes Leben. Unsere Kinder sind 2 und 4. Ich glaube nicht wirklich an Trennung, aber man weiß ja nie)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach einer Weile Überlegen habe ich das Konstrukt verstanden. Sie kaufen das Haus gemeinsam und zahlen es gemeinsam ab. 1/3 ist Erbe (das würde beim Zugewinn zum Anfangsvermögen gezählt, davon würde Ihnen nur die Hälfte von der Wertsteiegrung zustehen). Der Rest könnte hältig geteilt werden, also hätte jeder 1/3 gekauft. Finde ich gut. Würde aber im Kaufvertrag die Sache mit dem geerbten Drittel aufnehmen. Im Falle der Trennung müssten er für den Fall. dass Sie ausziehen, 1/3 zahlen. Aber ich denke, das ist nicht Ihr Thema. Sie fürchten, bei einer Trennung ausziehen zu müssen, weil es ja sein Elternhaus ist - und das wollen Sie nicht. Das hätten Sie bei einem Dritthaus nicht. Aber dann müssten Sie ihn mit dem dann akteuellen Wert von 1/2 auszahlen (wenn Sie das können) oder Sie stehen da, wo Sie auch beid er ersten Variante stehen - und müssen eine eigene Wohnung suchen. Wobei der dann ja mglw sein Erbe reinstecken würde und Sie müssten 2/3 zahlen. Was bei dem hohen Wert dort schwer werden würde. Drehen Sie es, wie Sie wollen. Ohne eigenen angemessenen verdienst könnten Sie die Wohnung/ das Haus nicht übernehmen. Ob die Bedingungen vorliegen, können nur Sie beurteilen. Vergessen Sie nicht den Faktor "Oma wohnt im Haus" - der ist nicht zu vernachlässigen. Liebe Grüße NB


cube

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Wenn ihr das Haus zusammen kauft, muss er dich bei Auszug doch trotzdem auszahlen zu 1/3. Und wieso erben? Wenn ihr das Haus kauft, könnt ihr es doch nicht mehr erben. Vielleicht habe ich ein Brett vor dem Kopf, aber ich verstehe die Überlegungen nicht so ganz.


Mama-von-Linchen

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Es ist sein Elternhaus und das wird beim Kaufpreis berücksichtigt. Wir zahlen also 1/3 weniger als Marktpreis. Quasi als vorgezogenes Erbe. Deshalb meint er, dass ihm vom realen Preis 1+2/3 gehören sollen und mir 1/3.Also ihm quasi sein Erbe und der Rest wird geteilt zwischen uns. Auszahlen müsste er mir 1/3 dann. Das ist aber natürlich für ihn eher zu finanzieren als 50%


cube

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Trotzdem bin ich verwirrt: ihm wird sozusagen durch die Reduktion des Kaufpreises ein vorgezogenes Erbe "ausgezahlt" - den Geschwistern aber nichts? Klar, kann man so machen - nur, wenn ihr einerseits das mögliche Erbe einbezieht, andererseits die Geschwister aber nichts davon bekommen sollen ... ich sage das deshalb, weil ich genau so einen Fall kennen und die Geschwister seit dem keine guten Freunde mehr sind. Von wegen "x bekommt quasi sein Erbe jetzt schon geschenkt und unseres dazu! - und wo bleiben wir?" Denn zu Erben gibt es für die Geschwister dann ja nichts mehr. Die Eltern sollen nach dem Tod er Oma die Wohnung behalten. Also kauft ihr ein Haus, in dem die Oma lebenslanges Wohnrecht bekommt, welches danach auf die Eltern deines Mannes übergehen soll. Oh mann, komplizierter geht´s aber kaum ;-) Das Haus gehört also eh niemals euch wirklich alleine und bei einem Verkauf müsste ein neuer Besitzer das Wohnrecht auch übernehmen? Und: die Wohnung der Oma/Eltern - wem gehört die? Fällt die ins eine 2/3 oder in dein 1/3-Kaufpreis mit rein? Weil, man weiß ja nie - vielleicht müsst ihr mal umziehen und verkaufen. Vielleicht nutzen alle 1/3-2/3-Aufteilungen nichts und ihr müsst bei einer Trennung dennoch verkaufen. Ich finde, es hört sich höllekompliziert an ... Aber davon ab: dieses Konstrukt soll also verhindern, dass im Falle einer Trennung das Haus verkauft werden muss, weil dein Mann dich nicht hälftig auszahlen könnte. Also sollst du jetzt weniger Anteil bekommen/kaufen. Auszahlen müsste er dich aber trotzdem - könnte er das? Sonst wäre die Situation ja genau die gleiche wie bei 50:50. Deinem Mann geht es also ums Geld - dir darum, dass du bei Auszug evt. nicht das alleinige SG bekommst, die Kinder also bei ihm bleiben dürften. Ich denke, das müsst ihr erst mal von einander trennen. Das eine ist, wer kann sich wieviel vom Haus leisten - das andere sind die Kinder. Die haben doch aber mit der Kaufpreisverteilung nichts zu tun. Ich versteh deine Überlegungen - aber ich finde, da treffen irgendwie ganz unterschiedliche Gründe für irgendeine Aufteilung aufeinander, die so gar nichts miteinander zu tun haben. Geld vs. Sorgerecht. Am einfachsten wäre es wohl, ihr würdet 50:50 machen - und im Zweifelsfall verkaufen. Dann sind für beide Parteien die gleichen Voraussetzungen gegeben. Fragt sich nur, was mit den Geschwistern ist - oder sind die einverstanden, sozusagen leer auszugehen?


cube

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Wird das Haus jetzt an Familienmitglieder verkauft, darf der Preis nicht deutlich unter Marktwert liegen (mgl. Steuerbetrug). Der VK-Wert des Hauses kann jedoch legal gemindert werden, wenn eben der verkaufenden Person zB lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird. Aber auch hier darf man meines Wissens nach keine Phantasiepreise ansetzen für Kaufpreis und Wohnrecht. Das Haus müsste geschätzt werden und abhängig davon im Bezug auf einen realistischen Mietpreise für die Wohnung, die der Oma aktuell bleiben soll, eben die Minderung des Kaufpreises ausgerechnet werden. Ich denke, das solltet ihr mit einem Anwalt vor Ort besprechen. Und wie gesagt: deine Sorge ist ja, dein Mann zahlt dich im Falle einer Trennung aus, die Kinder bleiben aber bei ihm, weil er ja das Haus mit den Großeltern etc hat. Diese Sorge wirst du wohl nur vermeiden können, in dem euch das Haus jeweils zur Hälfte gehört und ihr euch dann, wenn es aktuell ist, einigt oder eben verkauft und damit gleiche Voraussetzungen schafft.


Strudelteigteilchen

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Ich habe nicht den Eindruck, daß da "Geld gegen Sorgerecht" verscherbelt werden soll. Das sind zwei komplett verschiedene Dinge, und die AP hat den Teil mit dem Haus nur als Hintergrund erwähnt (was sie, bei der Neugier hier, vielleicht lieber gelassen hätte *seufz*). Erster Teil - ohne Frage an Frau Bader: Die Familie zieht ins Elternhaus des Mannes, der sich irgendein Eigentumskonstrukt ausgedacht hat, damit er das Haus im Falle einer Trennung behalten kann. Das finde ich völlig okay. Ich kenne sehr viele Paare, wo das Haus bzw. die Wohnung komplett nur einem gehören, weil das sein Elternhaus ist und man nicht Gefahr laufen möchte, das verkaufen zu müssen. Daß der Mann immerhin ein Drittel "abgeben" will, ist mMn mehr als fair. Aber es ist - so oder so - komplett irrelevant für die Frage. Zweiter Teil - mit der Frage: Im Falle einer Trennung bleibt der KV im Haus. Das ist gesetzt. Fertig. Die AP möchte wissen, ob sie eine Chance hat, die Kinder dennoch "mitzunehmen". Meine Antwort: Das kommt drauf an. Darauf, wer die Kinder weitgehend betreut (könnte der KV z.B. seine Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten abdecken?), wie alt die Kinder sind (mit wachsendem Alter haben sie ein Mitspracherecht), inwieweit ein Wegzug die "Umgebung" der Kinder erhalten kann (Schule, Freunde, Sportverein)..... Tatsache ist. Es gibt keine Rechtssicherheit bei einer Trennung, was das ABR angeht. Zumal ja bis dahin noch einiges passieren kann.


Strudelteigteilchen

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Auch eine hälftige Teilung wird die Sorge nicht beseitigen. Erstens kann es ja sein, daß der KV sie trotzdem ausbezahlen kann (es wird für ihn nur schwerer). Zweitens will er den Verkauf ja gerade vermeiden - was ich verstehen kann, es ist sein Elternhaus, evtl. haben ja seine Eltern sogar noch ein Wohnrecht. Und drittens kann der KV trotzdem das ABR erhalten, auch wenn beide aus DIESEM Haus rausmüssen - zum Beispiel, weil er sich eher ein Haus oder eine Wohnung in der "gewohnten Umgebung" leisten kann als sie.


Mama-von-Linchen

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Ich muss es heute Abend genau lesen, weil gerade beide Kinder Aufmerksamkeit brauchen, aber es ist schon lustig, dass 100Dinge beantwortet werden, die gar nicht gefragt und nie gesagt wurden. Wir kaufen von den Eltern. Schließlich leben die noch. Das heißt doch nicht, dass die nicht die Teile an die Geschwister nicht auch weiterleiten und ja. Unten wohnt Uroma mit 90.Die wird, auch wenns schön wäre nicht mehr ewig dort sein und dann ziehen seine Eltern runter. Es bleibt also immer ein 2 Parteienhaus. In vielerlei Hinsicht nicht optimal. Allerdings hat ein Dreigenerationenhaus schon auch Vorteile, wenn man die Schwiegereltern mag


cube

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Ja, du hast Recht. Ich bin über die Geschwister gestolpert, weil ich eben genau so einen Fall kenne und das gab eben hinterher Probleme. Wie dem auch sei:Frau Bader hat dir ja nun geantwortet. Alles Gute.


Mama-von-Linchen

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Ah danke Steudelteilchen, du hast es am ehesten verstanden und vermutlich Recht:Man kann es jetzt nicht wirklich ansehen. Das Problem ist:Er ist Jurist und kennt sich aus und verdient einfach unglaublich viel megr als ich. Ich könnte es mir hier niemals leisten. Selbst etwas Größeres mieten wäre schwieg. Mit seinem Gehalt geht das gut. Allerdings kann er Familie nur haben, weil er mich hat. Ich hole die Kinder mittags ab und führe den Haushalt komplett alleine. Er ist unter ser Wochen im Schnitt um 21:30 gerne auch mal um 23Uhr zu Hause. Das würde wohl hoffentlich auch im Abr berücksichtigt ...und natürlich würde mir die Auszahlung dann auch helfen.


Mamamaike

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Hallo, Freunde von mir (auch stark unterschiedlicher Verdienst/unterschiedliche Familienarbeit) haben zusammen mit dem Hauskauf einen Ehevertrag abgeschlossen, der auch Kindesumgang, finanziellen Ausgleich usw regelt. (Eben "im Guten" geregelt, weil auch keine Trennung (momentan) denkbar ist.) Vielleicht ist das ja auch was für euch/Dich (zur Beruhigung)? Viele Grüße


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