fleur.mangoo
Hallo. Sind hier vielleicht noch Krankenschwestern o.ä im Forum? Ich bin Krankenschwester und bekomme kein BV sondern soll in die Geriatrie umgesetzt werden als Schonarbeitsplatz und die Älteren dann buckeln zur Toilette bringen waschen etc. Das komische ist: alle Schwestern um mich herum bekommen ein Bv vom Chef nur ich nicht. Auf Nachfrage warum das so sei wurde mir gesagt das das individuell wäre. Ich fühle mich ganz schön veräppelt. Weiß jmd Rat?Bin derzeit krank geschrieben und werde nicht einwilligen in der Geriatrie zu arbeiten. Lg
Hallo, der Ag hat das Recht Sie umzusetzen, ein Widersprechsrecht haben Sie nur, wenn auch hier das MuSchG nicht eingehalten ist o die Arbeit unzumutbar ist. Jetzt zu kündigen wäre ein denkbar schlechter Zeitpunkt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn es einen Schonarbeitsplatz gibt musst Du den annehmen oder kündigen. Beschäftigungsverbote wurden zu oft missbraucht, daher wurden die Richtlinien deutlich verschärft 2017 und die Arbeitgeber müssen alles tun einen Schonplatz zu finden. Hat er erfüllt.
fleur.mangoo
Ich bin in der Psychiatr. Klinik angestellt und mein Chef wusste schon beim Bewerbungsgepräch das ich nur dort arbeiten werde. Das hat er so akzeptiert. Ich fühle mich vom Arbeitgeber veräppelt weil meine Kollegin von meiner Station nicht woanders hin sollte und ein BV erhielt und eine neue Schwester von der Gynäk. letzte Woche auch sofort ins Bv geschickt wurde.
mellomania
wenn du den schonarbeitsplatz nicht annehmen willst bist du raus. dann musst du kündigen. der chef hat den vorgaben entsprechend eine gefährdungsbeurteilung gemacht und dir einen andren arbeitsplatz angeboten. den musst du nehmen. du bist schwanger, nicht krank. was soll das? geh arbeiten wie alle andren auch. es hat alles seine richtigkeit. und wenn du dich jetzt dauerhaft krankschreiben lässt ist das ein kündigungsgrund hoffe ich. sorry dass es so böse klingt aber ich finde es halt echt krass. faulheit en masse. sei froh dass du arbeit hast
Mitglied inaktiv
Tut mir leid, die Vorschrieber haben alle Recht. Egal was du mit dem Chef beim Bewerbungsgespräch besprochen hast, egal was mit den Kolleginnen ist. Das geht dich nämlich gar nichts an. Dein Arbeitsvertrag ist nur mit dem Arbeitgeber. Und der ist verpflichtet, dich auf einen Schonarbeitsplatz umzusetzen. Und wenn du den nicht annehmen möchtest, musst du kündigen. Du verwirkst dein Recht auf Lohnfortzahlung, wenn du die Arbeit verweigerst. Das ist nun mal so. Alllerdings muss für den Schonarbeitsplatz auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, und diese Tätigkeit muss mutterschutzrechtlich ok sein. In der Geriatrie kann man schon geeignete Tätigkeiten finden. Wenn du dich weiterhin aufregst und dagegen wetterst, schießt du dich selber ins Bein. Du bekommst Geld für Arbeitsleistung - das ist genau das was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Spar dir den Ärger und beneide nicht die Kolleginnen. Du hast das Recht nicht auf deiner Seite!
fleur.mangoo
Danke :(
Mitglied inaktiv
... außer dir noch viele Krankenschwestern, Ärzte und Hebammen, die schwanger weiter ihren Dienst tun. Du bist längst nicht die einzige. Wenn es möglich ist sollte das doch selbstverständlich sein, dass man für sein Geld etwas arbeitet, oder etwa nicht?
fleur.mangoo
Danke für diesen Ratschlag.
Mitglied inaktiv
Bitte, gern geschehen. Ich hoffe es war für dich mehr ein Rat als ein Schlag. Alles Gute für deine Schwangerschaft. Du darfst übrigens bei der Arbeit immer ein Päuschen machen und dich sogar hinlegen wenn nötig. Was du sonst darfst, steht in den Merkblättern der Aufsichtsbehörden: "Mutterschutz im KKH" oder so ähnlich.
Ähnliche Fragen
Hallo zusammen! Folgendes Problem: als ich den Teilzeit-Antrag für nach der Elternzeit gestellt habe wurde dieser abgelehnt da keine Teilzeitstellen zur Verfügung ständen. Somit wurde mir das „GO“ dazu gegeben mich anderweitig umzuschauen und zu bewerben, sollte ich kurzfristig was neues finden würden mir keine Steine in den Weg gelegt werden. Kur ...
Ich arbeite Mittwoch bis Freitag (offiziell) bis 13Uhr. Meine Kinder gehe in Schule und Kita. Bisher hat die Oma sich um die Kinder gekümmert und ich konnte ich mal eine Stunde länger arbeiten. Leider fällt die Oma is gesundheitlichen Gründen aus. Nach vielen Telefonaten habe ich eine Betreuungsplatz für mein Schulkind in der Schule für Mittwoc ...
Sehr geehrte Frau Bader , mir würde der Antrag für Elterngeld abgelehnt Grund das ich nicht mit Wohnsitz in Deutschland bin. Ich lebe in Deutschland seit 2 Jahre mein Sohn ist am 02.10.22 geboren,mein Problem war weil ich hatte nur eine Fiktionsbescheinigug,da meine Aufenthaltserlaubnis noch im Bearbeitung ist . Was empfehlen Sie mir was soll ic ...
Mein Mann hat bereits kurz nach der Geburt unserer Tochter einen Elternzeitmonat genommen. Den zweiten Monat würde er gerne wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um einen Monat nach vorne verschieben. Dies wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt. Kann das einfach ohne Begründung abgelehnt werden? Kann das überhaupt abgelehnt werden?
Hallo Frau Bader, ich befinde mich am Ende meiner 2jährigen Elternzeit ohne Beschäftigung und habe nun bei meinem alten AG (vorher Vollzeit) ein drittes Jahr EZ mit Teilzeit in EZ für 20h beantragt mit Arbeitszeit 4 Tage je zwischen 8h und 14h. Laut AG sei Teilzeit in EZ ok, auch die Stundenzahl, allerdings wurde mein Antrag abgelehnt. Begrün ...
Hallo. Und zwar habe ich im Oktober einen Antrag für Kinderzuschlag gestellt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung dass, das anzurechnende Einkommen im Monat der Antragsstellung den Gesamtkinderzuschlag übersteigt. Die Berechnungsgrundlage war dabei, aber da sehe ich nicht durch. Lohnt sich da ein Widerspruch einzureichen und wenn ja mit wel ...
Liebe Frau Bader, mein Mann hat 7 Wochen vor ET für die ersten beide Lebensmonate Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Es war immer geplant auch Lebensmonat 13 zu beantragen, dies hat er beim ersten Antrag versehentlich vergessen. Mein Sohn ist Mitte Juli 23 geboren, wir haben den Fehler bemerkt und gleich im September den Arbeitgeber ge ...
Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, m ...
Meine Schwester hat von der Rentenversicherung eine Rehakur für sich genehmigt bekommen. Da sie alleinerziehend ohne Kontakt zum Kindsvater ist müsste sie ihren 13 jährigen Sohn mitnehmen. Hierfür sollte sie laut RV eine Haushaltshilfe beantragen, hat sie gemacht, wurde auch abgelehnt. Sie schrieb einen Widerspruch weil das Kind von Niemand ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben bei unserer aktuellen Wohnortgemeinde einen Antrag gestellt unseren Sohn in unserer alten Gemeinde (sind vor 3 Jahren erst hergezogen) in der Krippe betreuen zu lassen. Haben auch diverse Gründe für diesen Wunsch aufgeführt (unsere gesamte Familie lebt dort, dadurch Betreuungssicherheit im Notfall, evangelisch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz