Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV in der Elternzeit

Frage: BV in der Elternzeit

Dede84

Beitrag melden

Hallo, ich bin noch bis zum 7.2. in Elternzeit und habe ab heute ein Beschäftigungsverbot. Bekomme ich dann im Januar auch schon Geld? Muss ich die Elternzeit beenden? Läuft das automatisch? Vielen Dank im Voraus!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Arbeitest Du Teilzeit in Elternzeit? Ansonsten gilt das BV erst nach der Elternzeit. In Elternzeit brauchst Du es ja nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

2x nein, das BV greift erst ab Ende der Elternzeit. Welcher Vertrag wird dann aktiv ? Könntest Du auch ohne Schwangerschaft so arbeiten (Kinderbetreuung) Weswegen ein BV ? Ab 2017 ist ein BV nur in Ausnahmefällen möglich, die Krankenkassen kontrollieren das nun sehr streng. Dass Dein FA Dir das jetzt ausstellt ist schon der erste Fehler.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Erfahrungsgemäß werden wir mit der Vermutung ja recht haben, dass hier wieder etwas schief gegangen ist... Jedoch, vielleicht ist es auch richtig und sie arbeitet Teilzeit in Elternzeit.


Dede84

Beitrag melden

Nein ich arbeite momentan nicht. BV weil ich in einem Labor mit schädlichen Chemikalien arbeite. Kind hat einen Kita-Platz... eigentlich wollte ich Teilzeit arbeiten gehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Teilzeitvertrag schon unterschrieben? BV vom AG?


Dede84

Beitrag melden

Den Teilzeitvertrag habe ich schon mehrere Jahre. Er wurde nur befristet auf ganztags aufgestockt. Aber seit Beginn der Elternzeit ist es wieder Teilzeit. Nein BV vom Arzt... Der AG wollte, dass ich die Elternzeit verlängere.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, das BV ist unzulässig!!! Der Frauenarzt hätte es nicht ausstellen dürfen, da für BV wegen Gefährdung am Arbeitsplatz AUSSCHLIESSLICH der Arbeitgeber zuständig ist. Wenn Du das BV einreichst, wird nach der nunmehr schärferen Überprüfung durch die Krankenkassen das BV sofort einkassiert! Daher umgehend mit dem Arbeitgeber sprechen und vom ARBEITGEBER ein BV ausstellen lassen. Allerdings muss er nach der neuen Rechtslage erstmal versuchen, Dir einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten. ALSO: Bloß nicht das falsche BV einreichen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Aua, da ist was schief gegangen Der Arzt darf dir wegen der Arbeit kein BV ausstellen. Das darf nur der AG. Dieser hat abzuklären ob er Dir eine geeignete Arbeitsstelle als Ersatz geben kann, kann er das nicht MUSS er das BV ausstellen. Notfalls beim Gewerbeamt nachfragen falls der AG sich quer stellt. Und der AG darf nicht von dir verlangen die EZ zu verlängern. Zudem darf das BV erst ab deinem ersten Arbeitstag gelten. Den erst ab dann benötigst du eines. Die EZ vorzeitig beenden darfst Du eh erst zum Mutterschutz, um ins BV zu gehen nicht. Der Arzt darf dir nur dann ein BV ausstellen wenn medizinische Gründe dafür sprechen, als Deine oder die des Kindes gefährdet sind und das ganze über eine Krankschreibung hinaus geht. Ein BV weil Du mit Chemikalien arbeitest ist nicht Sache des Arztes. Scheint so als wenn beide Herren noch einmal dringend zur Fortbildung sollten, AG und Arzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nur ein Gedanke: Der AG verlangte eine Verlängerung der EZ. Wir kennen jetzt nicht die gesamte Story. Evtl. Hat der Arzt das individuelle BV nicht wegen der Chemie ausgestellt sondern Mobbing oder ähnliches am Arbeitsplatz?


Dede84

Beitrag melden

Na prima.... Ich werde nochmal mit dem AG sprechen. Kann natürlich auch sein, dass ich aufgrund einer Krebserkrankung dieses Jahr das BV bekommen hab. Oder beides zusammen... Ich hake da nochmal nach!


Dede84

Beitrag melden

Auf dem BV steht ja nicht drauf warum... nur "individuelles Beschäftigungsverbot"...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir kennen die Beweggründe des Arztes nicht, frag einfach nochmal. Wenn zutrifft was alle vermuten oder glauben dann mach das lieber nicht und kläre es. Gibt sonst echt Ärger.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oha, gut dass Du gefragt hast. Wegen der Krebserkrankung tut mir leid, hoffe es ist überstanden? Da würde auch nur eine AU in Frage kommen dann , und die wäre nicht schwangerschsftsbedingt. Also Nullrunden beim Elterngeld. Der AG kann Dich nicht zwingen die Elternzeit zu verlängern, entweder stellt er Dir einen ungefährlichen Arbeitsplatz oder er schickt Dich ins BV. Er wird aber ggf. belegen müssen, dass er Dir keinen anderen Arbeitsplatz bieten kann. Also, auf jeden Fall beim AG auf der Matte stehen am ersten Arbeitstag und ihm das ankündigen, dass er bitte einen ungefährlichen Arbeitsplatz stellen möge, oder selbst das BV ausstellt, da die Gefahr eben die Arbeitsstelle ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Und wenn möglich als Mail mit Lesenestätigung, so hast Du einen Nachweis. Per Einschreiben geht auch, aber da kann man ja nie nachweisen was man geschrieben hat. Alles Gute.


Dede84

Beitrag melden

Ganz überstanden ist es leider noch nicht... erst wenn der 2. Eierstock auch draußen ist. :-( Was würden denn passieren, wenn ich das BV so beim AG abgeben würde?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Er reicht es bei der Krankenkasse ein, die prüfen es und erklären es als ungültig. Überlegst Du das ernsthaft nach all den eindeutigen Antworten?


Dede84

Beitrag melden

Hab grad bei der KK nachgefragt... Der FA darf ein BV ausstellen, auch wenn die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgeht. Jetzt bin ich ganz verwirrt......


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Von der Mitarbeiterin die das sagte, oder Mitarbeiter ?


Dede84

Beitrag melden

Ja den Name hab ich!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

DAS !!! würde ich mir schriftlich geben lassen. Mit der genauen Begründung wann genau !!! er das machen darf. Oder habt ihr da beide was verwechselt? es gibt ja auch noch das individuelle BV - und das spricht der Arzt aus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann gib das BV ab und fertig. Den Namen des Mitarbeiters der KK schreib dir für alle Fälle auf, falls es Probleme geben sollte. Leider gibt es sowohl bei den Ärzten als auch Krankenkassen oft Nachholbedarf im Mutterschutzrecht.


Dede84

Beitrag melden

Es handelt sich um das individuelle BV! Hab es schriftlich per Email! Hab jetzt aber nochmal genauer nachgefragt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast nichts falschgemacht und darfst das BV abgeben. Das muss dann im Zweifelsfall der Arzt verantworten, oder bzw. der Arbeitgeber, weil er die Gefährdungsbeurteilung versäumt hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...