Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: BV in der Elternzeit

Dede84

Beitrag melden

Hallo, ich bin noch bis zum 7.2. in Elternzeit und habe ab heute ein Beschäftigungsverbot. Bekomme ich dann im Januar auch schon Geld? Muss ich die Elternzeit beenden? Läuft das automatisch? Vielen Dank im Voraus!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Arbeitest Du Teilzeit in Elternzeit? Ansonsten gilt das BV erst nach der Elternzeit. In Elternzeit brauchst Du es ja nicht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

2x nein, das BV greift erst ab Ende der Elternzeit. Welcher Vertrag wird dann aktiv ? Könntest Du auch ohne Schwangerschaft so arbeiten (Kinderbetreuung) Weswegen ein BV ? Ab 2017 ist ein BV nur in Ausnahmefällen möglich, die Krankenkassen kontrollieren das nun sehr streng. Dass Dein FA Dir das jetzt ausstellt ist schon der erste Fehler.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Erfahrungsgemäß werden wir mit der Vermutung ja recht haben, dass hier wieder etwas schief gegangen ist... Jedoch, vielleicht ist es auch richtig und sie arbeitet Teilzeit in Elternzeit.


Dede84

Beitrag melden

Nein ich arbeite momentan nicht. BV weil ich in einem Labor mit schädlichen Chemikalien arbeite. Kind hat einen Kita-Platz... eigentlich wollte ich Teilzeit arbeiten gehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Teilzeitvertrag schon unterschrieben? BV vom AG?


Dede84

Beitrag melden

Den Teilzeitvertrag habe ich schon mehrere Jahre. Er wurde nur befristet auf ganztags aufgestockt. Aber seit Beginn der Elternzeit ist es wieder Teilzeit. Nein BV vom Arzt... Der AG wollte, dass ich die Elternzeit verlängere.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, das BV ist unzulässig!!! Der Frauenarzt hätte es nicht ausstellen dürfen, da für BV wegen Gefährdung am Arbeitsplatz AUSSCHLIESSLICH der Arbeitgeber zuständig ist. Wenn Du das BV einreichst, wird nach der nunmehr schärferen Überprüfung durch die Krankenkassen das BV sofort einkassiert! Daher umgehend mit dem Arbeitgeber sprechen und vom ARBEITGEBER ein BV ausstellen lassen. Allerdings muss er nach der neuen Rechtslage erstmal versuchen, Dir einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten. ALSO: Bloß nicht das falsche BV einreichen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Aua, da ist was schief gegangen Der Arzt darf dir wegen der Arbeit kein BV ausstellen. Das darf nur der AG. Dieser hat abzuklären ob er Dir eine geeignete Arbeitsstelle als Ersatz geben kann, kann er das nicht MUSS er das BV ausstellen. Notfalls beim Gewerbeamt nachfragen falls der AG sich quer stellt. Und der AG darf nicht von dir verlangen die EZ zu verlängern. Zudem darf das BV erst ab deinem ersten Arbeitstag gelten. Den erst ab dann benötigst du eines. Die EZ vorzeitig beenden darfst Du eh erst zum Mutterschutz, um ins BV zu gehen nicht. Der Arzt darf dir nur dann ein BV ausstellen wenn medizinische Gründe dafür sprechen, als Deine oder die des Kindes gefährdet sind und das ganze über eine Krankschreibung hinaus geht. Ein BV weil Du mit Chemikalien arbeitest ist nicht Sache des Arztes. Scheint so als wenn beide Herren noch einmal dringend zur Fortbildung sollten, AG und Arzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nur ein Gedanke: Der AG verlangte eine Verlängerung der EZ. Wir kennen jetzt nicht die gesamte Story. Evtl. Hat der Arzt das individuelle BV nicht wegen der Chemie ausgestellt sondern Mobbing oder ähnliches am Arbeitsplatz?


Dede84

Beitrag melden

Na prima.... Ich werde nochmal mit dem AG sprechen. Kann natürlich auch sein, dass ich aufgrund einer Krebserkrankung dieses Jahr das BV bekommen hab. Oder beides zusammen... Ich hake da nochmal nach!


Dede84

Beitrag melden

Auf dem BV steht ja nicht drauf warum... nur "individuelles Beschäftigungsverbot"...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir kennen die Beweggründe des Arztes nicht, frag einfach nochmal. Wenn zutrifft was alle vermuten oder glauben dann mach das lieber nicht und kläre es. Gibt sonst echt Ärger.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oha, gut dass Du gefragt hast. Wegen der Krebserkrankung tut mir leid, hoffe es ist überstanden? Da würde auch nur eine AU in Frage kommen dann , und die wäre nicht schwangerschsftsbedingt. Also Nullrunden beim Elterngeld. Der AG kann Dich nicht zwingen die Elternzeit zu verlängern, entweder stellt er Dir einen ungefährlichen Arbeitsplatz oder er schickt Dich ins BV. Er wird aber ggf. belegen müssen, dass er Dir keinen anderen Arbeitsplatz bieten kann. Also, auf jeden Fall beim AG auf der Matte stehen am ersten Arbeitstag und ihm das ankündigen, dass er bitte einen ungefährlichen Arbeitsplatz stellen möge, oder selbst das BV ausstellt, da die Gefahr eben die Arbeitsstelle ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Und wenn möglich als Mail mit Lesenestätigung, so hast Du einen Nachweis. Per Einschreiben geht auch, aber da kann man ja nie nachweisen was man geschrieben hat. Alles Gute.


Dede84

Beitrag melden

Ganz überstanden ist es leider noch nicht... erst wenn der 2. Eierstock auch draußen ist. :-( Was würden denn passieren, wenn ich das BV so beim AG abgeben würde?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Er reicht es bei der Krankenkasse ein, die prüfen es und erklären es als ungültig. Überlegst Du das ernsthaft nach all den eindeutigen Antworten?


Dede84

Beitrag melden

Hab grad bei der KK nachgefragt... Der FA darf ein BV ausstellen, auch wenn die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgeht. Jetzt bin ich ganz verwirrt......


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Von der Mitarbeiterin die das sagte, oder Mitarbeiter ?


Dede84

Beitrag melden

Ja den Name hab ich!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

DAS !!! würde ich mir schriftlich geben lassen. Mit der genauen Begründung wann genau !!! er das machen darf. Oder habt ihr da beide was verwechselt? es gibt ja auch noch das individuelle BV - und das spricht der Arzt aus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann gib das BV ab und fertig. Den Namen des Mitarbeiters der KK schreib dir für alle Fälle auf, falls es Probleme geben sollte. Leider gibt es sowohl bei den Ärzten als auch Krankenkassen oft Nachholbedarf im Mutterschutzrecht.


Dede84

Beitrag melden

Es handelt sich um das individuelle BV! Hab es schriftlich per Email! Hab jetzt aber nochmal genauer nachgefragt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast nichts falschgemacht und darfst das BV abgeben. Das muss dann im Zweifelsfall der Arzt verantworten, oder bzw. der Arbeitgeber, weil er die Gefährdungsbeurteilung versäumt hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...