Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bitte um Berufsverbot abgelehnt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bitte um Berufsverbot abgelehnt

jpaul

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Hallo Frau Bader, ich bin in der 10 SSW und es geht mir nicht gut. Bei meiner ersten SS 2009 musste ich ab der 21 SSW im Bett liegen (aber nur mit Krankenschein) da es schwere Komplikationen gab.Zum Glück ging alles gut. Danach hatte ich 2 Fehlgeburten und jetzt bin ich in der 10 SSW. Ich arbeite 3 Tage a 7,5 Stunden in einem stehenden Beruf, Ich bin über 40.Jahre und es sind eigentlich wieder Komplikationen auf Grund Anatomischer Voraussetzungen zu erwarten.Ich bat meinen FA um ein BV da es mir jetzt schon nicht so gut geht und er lehnte es ab. Er meinte er könne mich nur ab sofort Krank schreiben. Ist das ok von ihm oder habe ich bei diesen Voraussetzungen ein " Anrecht" auf BV.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


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