bitte, eine frage wegen elternzeit usw

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: bitte, eine frage wegen elternzeit usw

hallo frau bader. mein Sohn ist zurzeit 13Mo. alt und elternzeit habe ich bis er 2 ist beantragt. was wäre wenn ich jetzt vor seinem 2ten geb. nochmal schwanger werden würde ?! wie wäre es finanziell?? was würde ich bekommen? genausoviel wie jetzt?? wie wird das gerechnet, wenn ich jetzt zb. schwanger werde würde wenn er 23 Mo.ist??! danke!!!

Mitglied inaktiv - 14.08.2014, 11:45



Antwort auf: bitte, eine frage wegen elternzeit usw

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2014



Antwort auf: bitte, eine frage wegen elternzeit usw

Immer 12 Monate vor aktuellem Mutterschutz zählen. Ab dem ersten Geb. des Vorkindes ohne Arbeit zählt jeder Monat mit 0€ fürs neue Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 14.08.2014, 14:15



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