Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bis wann Elternzeit beim AG angeben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bis wann Elternzeit beim AG angeben?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Bin in der 32. SSW und habe seit letzter Woche ein BV bekommen, bin also schon 4 Wochen eher zu Hause und kann die Zeit geniessen und mich um den "Nestbau" kümmern. Mein ET ist der 4.7.09 und mein Mutterschutz würde ab 23.05.09 beginnen. Bis wann muss ich denn meinem AG schriftlich mitteilen, wie lange ich in Elternzeit gehe?? Gibt es da Formulare oder geschieht dies formlos? Bedanke mich für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schriftlich, am besten mit genauem Datum der Rückkehr. Wenn man weniger als 2 J. ab der Geburt beantragt, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Frist 7 Wochen vor Beginn, also im Normalfall eine Woche nach der Geburt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss man diese dem AG mitteilen (in der Regel ist das eine Woche nach Entbindung). Das geschieht am besten schriflich, formlos mit den nötigen Angaben. Zur Info: wenn Du ein Jahr nimmst, kannst Du es nur mit Zustimmung des AG verlängern. Aber 2 Jahre kannst Du jederzeit auf 3 erhöhen, ohne dass es der Zustimmung des AG bedarf.


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