Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhaltszahlungen Verwirkt, wenn Kind von neuem Partner?

Frage: Betreuungsunterhaltszahlungen Verwirkt, wenn Kind von neuem Partner?

Uschi34

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Hallo Frau Bader, die ehemalige Lebensgefährtin meines Partners (1 gemeinsames Kind, 1,5 Jahre) ist von ihrem derzeitigen Partner erneut schwanger. Mein Partner befindet sich im 2. von 3 Jahren Auszahlung des Betreuungsgeldes. Wie lange ist er verpflichtet weiter Betreuungsgeldzahlungen zu leisten. Die Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind sind davon nicht betroffen. Mit der Mutter besteht keinerlei Kommunikation. Umgang mit dem gem. Kind ist gerichtlich geregelt. Wie können wir den Geburtstermin erfahren? Ist die ehm. Lebensgefährtin verpflichtet eine Geburt zu melden und damit die neuen Zahlungen eines neuen Partners? Vielen Dank für Ihre Unterstützung, schon im Voraus. Uschi34


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen Betreuungsunterhalt? Lebt sie mit dem neuen Partenr schon länger zusammen? Allerspätestens nach geburt des neuen Kindes entfällt der Anspruch. Liebe Grüße NB


Nien1107

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Guten Tag Frau Bader, bei meinem Partner besteht das gleiche Thema. Die Kinder sind unter drei Jahren und seine ex-Partnerin ist erneut schwanger, mit Zwillingen. Sie lebt aber nicht mit dem Vater der neuen Kinder zusammen und wird es wohl auch nicht.  Sie wird demnach mit Zwillingen definitiv nicht arbeiten, wenn der aktuell Jüngste in die Kita kommt. Muss er dann trotz allem weiter,  ggf. über die drei Jahre hinaus, Betreuungsunterhalt zahlen, weil seine ex-Partnerin wegen der neuen Kinder nicht arbeiten kann? Gibt es dazu Urteile oder Gesetztestexte? Danke. Viele Grüße


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