Liebe Frau Bader, unser Sohn wurde am 27.11.2012 geboren. Ich bleibe mit ihm 18 Monate (bis 27.05.2014) zuhause und betreue ihn. Der Kindesvater nimmt keine Elternzeit. Danach besucht unser Kind eine Private Kindertagesstätte, die laut Leiterin "Landeszuschüsse" (Sachsen) bekommt, aber keine anderen öffentlichen Gelder. Steht uns nun Betreuungsgeld komplett zu oder nur für LM 15-18? Wird die Kita also durch Gelder gefördert oder nicht? Ich kann mir das nicht selbst beantworten. Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!! Mit freundlichen Grüßen tmrchris
von tmrchris am 27.01.2014, 21:30