Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, welche Voraussetzungen muß ich erfüllen um bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe / Jugendamt einen Zuschuß zu meinen Kinderbetreuungskosten zu bekommen? Ich bin Studentin, 28 Jahre alt, alleinerziehend und meine Tochter ist 2 Jahre alt. Vielen Dank Bianca
Liebe Bianca, Wenn den/dem Erziehenden die Betreuung zeitlich nicht möglich oder nicht zuzumuten ist und das Einkommen gering ist, bezahlt das Jugendamt eine Tagesmutter. Obwohl beim Jugendamt der sozialrechtliche Grundsatz der Einzelfallabwägung sehr im Vordergrund steht, hier einige grobe Faustregeln: I.A. kann nur Studierenden, die wenige Semester vor dem Abschluß stehen, ein Abbruch des Studiums nicht mehr zugemutet werden. U.U können auch Verwandte herangezogen werden. Die Tagesmutter ist selbst zu suchen, sie erhält dann vom Jugendamt einen Eignungstest-Fragebogen. Der Bezug von Erziehungsgeld ist kein Ablehnungsgrund. Der monatliche Pflegesatz ist von der Betreuungszeit abhängig. Ausfallzeiten in der Schule/Kindergarten werden dadurch ausgeglichen, daß pauschal 1Stufe höher eingruppiert wird. Der Gesamtsatz setzt sich aus Grundbedarf ( nach Regelunterhaltsverordnung festgesetzt) und Kosten für Erziehung zusammen. Eigenes Einkommen (das nach den SSSS76-79 BundesSozialHilfeGesetz zu berechnen ist, also z.B. inkl. Großeltern-Unterhalt, aber exkl. Miete, siehe Sozialhilfe-Artikel) wird angerechnet: Sozialhilfe-Regelsatz + Pflegesatz - eigenes Einkommen = Auszahlungsbetrag. Gruß, NB
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