Frage: Besuchzeiten für Großeltern?

Meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht ( vor Gericht bekommen) und das alleinige Aufenhaltbestimmungsrecht. Der Vater hat die normalen Besuchzeiten( jedes zweite Wochenende und einen Nachmittag in der Woche). Meine Freundin kommuniziert nur das nötigste mit den Kindsvater mit seinen Eltern hat sie kaum Kontakt seit der Trennung. Bis jetzt war der Kindsvater für die Besuchzeiten mit seinen Eltern verantwortlich. Jetzt haben sich der Kindsvater mit seinen Eltern so zerstritten, dass er keinen Kontakt mehr zu ihnen mehr hat. Die ehmaligen Schwiegereltern setzen meine Freundin sehr unter Druck. Sie verlangen von Ihr, dass sie den Kleinen(6Jahre) zu ihnen bringen soll, sie hätten auch Rechte. Einmal haben sie versucht den Kleinen selber abzuholen, er wollte aber nicht mit ins Auto einsteigen. ( die Schuld dafür haben sie meiner Freundin gegeben, sie soll ihn nicht so verhätschelt, sondern mehr Ansagen machen....) Ich denke dass sie den ehemaligen Schwiegereltern, nichts Schuldig ist, dass sollen sie mit ihren Sohn alles klären. Aber wie sieht's den Rechtlich aus. Sie hat mit ihn ja seit 5 Jahren kaum Kontakt mehr gehabt. Und der Sohn sollte doch ihr erster Ansprechpartner sein? Danke im Voraus für ihren Rat.

von Nopiti84 am 11.04.2019, 14:28



Antwort auf: Besuchzeiten für Großeltern?

Hallo, theoretisch gibt es einen Anspruch, der ist aber praktisch nahezu gar nicht durchsetzbar. Entscheidend ist, wie eng der Kontakt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2019



Antwort auf: Besuchzeiten für Großeltern?

D.h. die Großeltern sind Bezugspersonen für den Sohn? Regelmäßiger Kontakt und er mag sei auch? Wenn dem so ist, können die Großeltern durchaus Recht auf weiteren Umgang haben. Dabei geht es nicht im den Kontakt zwischen Mutter und Großeltern, sondern um den Kontakt zwischen Kind und Großeltern. Allerdings muss sie erst mal gar nichts. Im Zweifelsfall müssten die Großeltern dann auf Umgang klagen. Sie sollte aber überlegen, was für ihr Kind gut ist, ob dieses den Kontakt eigentlich wollen würde und ihn evt. nur nicht möchte, weil er merkt, dass Mama da kein Interesse dran hat.

von cube am 11.04.2019, 20:25



Antwort auf: Besuchzeiten für Großeltern?

Hallo cube, Was ich daran nicht verstehe; der eigene Vater weigert sich mit seinen Sohn zu den Eltern zu fahren. Wie viel Kontakt die Großeltern mit den Enkeln in den letzten 5 Jahren hatten, weiss ich nicht. Aber er will auch nicht zu ihnen. Wieso, dass kann ich nicht sagen, aber meine Freundin gehört nicht zu den Leuten, die ihr Kind manipuliert. Wirklich nicht, solange der Kleine glücklich ist, ist ihr egal ob er etwas länger beim Vater bleibt oder außerhalb der geregelten Besuchzeiten bei den Vater ist, auch wenn sie mit ihm gar nicht gut auskommt. Das Kindeswohl vom Kleinen ist ihr wirklich wichtig. (Das neben bei.) Aber es ist doch nicht richtig, dass die Großeltern meiner Freundin drohen, anstatt es mit ihren Sohn zu klären. Er ist doch regelmässig bei dem Vater. Der Vater kann sich weigern mit den Großeltern Kontakt zu halten und das ist ok und meine Freundin muss zu den Eltern Kontakt halten und muss ihnen zu Verfügung stehen. Den Kleinen auf Verlangen zu ihnen fahren, auch wenn der Kleine es nicht will. Die Großeltern waren in den letzten 5 Jahren kein Thema, sie hat den Kleinen nicht negativ beeinflusst.( das kannst du mir glauben)

von Nopiti84 am 11.04.2019, 20:49



Antwort auf: Besuchzeiten für Großeltern?

Es sollte auch kein Vorwurf oder Unterstellung sein, den Kontakt unterbunden/verhindert zu haben. Einfach nur schlichte Darlegung, was wie wann warum sein könnte. Letztendlich wird es aber nicht darum gehen, dass SIE keinen Kontakt hatte - sondern ob das Kind regelmäßigen Kontakt hatte. Und beide Eltern - also auch sie - wären etv. dann eben verpflichtet, diesen Kontakt weiterhin zu ermöglichen. Aber wie Frau Bader schon sagte: das gerichtlich durchzusetzen ... eher unwahrscheinlich. Wenn Kind nicht wirklich will, muss die Mutter gar nichts. Sie soll die Großeltern dann einfach ignorieren oder sie im Zweifelsfall zu sich einladen. Wenn den GE so viel daran liegt, können sie ihn selbst abholen oder bei Mama besuchen. Nicht so bange machen lassen ;-)

von cube am 12.04.2019, 09:42



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