Frage:
Beschäftigungsverbot
Hallo ich habe ein Problem.
Ich wurde 2020 schwanger und mein Chef hat mich nach 3 Tagen ins Beschäftigungsverbot geschickt. Hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt die Elternzeit endete am 04.08.2022 als ich bei meinem Chef war, weil ich wieder arbeiten wolltr, meinte er aus heiterem Himmel, dass er mich nicht einstellen kann weil er zu viele Mitarbeiter hat. Ich wusste nicht wie ich reagieren soll und habe gesagt, dass ich das dritte Jahr auch Elternzeit beantragen möchte. Ich soll am Montag hin um es zu unterschreiben. Heute habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und ich bin mega glücklich weil es gibt nix schöneres wie Kinder. Meine Frage ist, kann ich zu meinem Chef sage , dass ich nicht das dritte Jahr Elternzeit möchte sondern dass er mich einstellen oder ins Beschäftigungsverbot schickt. Können Sie mir weiterhelfen
von
Biondaa
am 24.08.2022, 22:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
es ist das Problem des AG, ob er zu viele Mitarbeiter hat. Sie haben ab dem ersten Tag nach Beendigung der EZ Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
Sie haben aber keinen Anspruch auf BV, wenn er Sie umsetzen kann.
Ob jetzt die EZ schon wirksam schriftlich beantragt ist, kann ich hier nicht nachvollziehen.
Frage ist auch, was zwischen dem 04.08.2022 und jetzt passiert ist. Hat er Sie da freigestellt? Unter Fortzahlung der Bezüge?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2022
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Wieso einstellen? Würde das AV zwischenzeitlich beendet bzw war es befristet?
von
KielSprotte
am 24.08.2022, 22:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Nein ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis arbeite seit 2016 in der Praxis
von
Biondaa
am 24.08.2022, 22:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der AG hat dafür zu sorgen, dass du nach deiner EZ auch wieder entsprechend gleichwertig beschäftigt werden kannst zu gleichem Gehalt wie vertraglich vereinbart.
Du musst also gar nicht die EZ verlängern.
Und genau das würde ich jetzt auch nicht tun - die mündliche Absprache zählt nicht.
Sag ihm, du hast dich inzwischen erkundigt, du hättest Anspruch auf deine alte Position oder vergleichbare etc
Dein Vertrag besteht und ist unbefristet - aus der Nr. kommt dein Chef nicht raus.
Dass du wieder schwanger bist, musst du ihm noch gar nicht sagen. Mach das erst, wenn das mit deiner Arbeit geregelt ist.
Ob er dich dann in ein BV schickt oder eine Ersatztätigkeit hat, musst du dann abwarten.
Ersatztätigkeit darf ebenfalls keine Gehaltseinbußen mit sich ziehen.
Wichtig! Du musst deinen Vertrag aber auch wirklich erfüllen können. Sprich, dein Kind ist entsprechend betreut.
von
cube
am 25.08.2022, 08:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Kurze Frage zum Sachverhalt:
Der 4.8. ist 3 Wochen her. Wann war das Gespräch, an dem Dein Chef Dir eröffnet hat, dass er keine Platz für Dich hat? Und wie seid Ihr verblieben, als was die Zeit zwischen 4.8. und geplanter Unterzeichnung der EZ-Verlängerung laufen soll? Unbezahlter Urlaub? Bezahlte Freistellung? Rückwirkende EZ???
Zu Deiner Ausgangsfrage gilt das von Cube gesagte. Für EZ-Antrag gilt die Schriftform. Du hast also aktuell noch keinen wirksamen Antrag auf Verlängerung der EZ gestellt.
von
vb123
am 25.08.2022, 13:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der 04.08. ist ja nun schon 3 Wochen her.
Hast du inzwischen deine Elternzeit inzwischen verlängert?
Wenn ja, kannst du diese nicht beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen.
LG
von
Lewanna
am 25.08.2022, 13:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Nein ich habe das dritte Jahr noch nicht beantragt, das wollten wir am Montag zsm mit meinem Chef machen, weil ich musste was unterschrieben.
von
Biondaa
am 25.08.2022, 19:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Wie bist du denn ab 05.08. Versichert ?
Ohne Elternzeit oder Elterngeldbezug keine kostenfreie Krankenversicherung
von
Himbeere2008
am 26.08.2022, 00:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ich befürchte du wirst einen Anwalt aufsuchen müssen.
Dein Chef hat vorher gewusst, wenn du aus der Elternzeit zurück kommst .es ist nicht dein Problem.
Mitglied inaktiv - 26.08.2022, 08:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das könnte natürlich jetzt zum Problem werden. Du hast seit dem 05.08. keine Elternzeit mehr, arbeitest aber auch nicht.
Wieso hast du die Elternzeit nicht schon am 8. August schriftlich mitgeteilt?
Dein Chef wird bestimmt nicht begeistert sein, wenn du jetzt ein Beschäftigungsverbot willst und könnte dir ein Strick drehen.
LG
von
Lewanna
am 26.08.2022, 09:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ich bin am 24.7 in den Urlaub gefahren und mein Chef ist am 01.08 bis 26.8 im Urlaub gewesen, er ist am Montag wieder da und am Montag wollten wir die Verlängerung der EZ unterschreiben aber ich bin im Urlaub schwanger geworden
von
Biondaa
am 26.08.2022, 15:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Geplant war ja, dass ich die Elternzeit verlängere aber ich bin halt wieder schwanger geworden passiert nun mal im Leben was mich auch sehr gefreut hat. Ich habe ab den 04.08. kein Geld mehr bekommen und von meinem Chef sowieso nicht weil er ja gemeint hat, er kann mich nicht einstellen weil er aufeinmal zu viele Mitarbeiterinnen hat und ab September eine Auszubildende und ich war so geschockt weil es eine Woche vor meinem Urlaub war, so schnell eine neue Arbeit finden konnte ich nicht mehr und arbeitslos wollte ich auch nicht gemeldet sein, deswegen habe ich gesagt das ich noch das dritte Jahr Elternzeit beantragen möchte aber erst wenn mein Chef wieder da ist. Ich war wirklich geschockt weil ich wirklich gedacht hatte, man kann nach der Elternzeit wieder zurück man kann wieder zurück aber im Juli wusste ich das noch nicht weil mein Chef mir das so gesagt hat
von
Biondaa
am 26.08.2022, 15:20