Tirila
Sehr gehrte Frau Bader, meine Elternzeit endete am 01.12.2013. Ich bin nun erneut schwanger und erhalte spatestens zum 01.01.2014 - nach nur einem Monat erneuter Beschaftigung - ein BV. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschaftigung. Erhalte ich das entgelt in der regulären Höhe, also für eine 40 Stundentätigkeit oder lediglich anteilig weil ich seit der Elternzeit noch nicht wieder 3 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank für die Information
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst im BV das Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. Wenn Du also keine TZ für die Zeit nach der EZ beantragt und genehmigt bekommen hast, dann bekommst Du den vollen Lohn. Das wäre auch so wenn Du aus der EZ direkt in ein BV gehen würdest (was durchaus vorkommt). LG Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe in der Gastronomie am 12.02.14 als Aushilfe auf 450 euro Basis begonnen zu arbeiten. Relativ schnell wurde mir ein Festvertrag angeboten ab dem 01.05.14. Dieser Vertrag beinhaltet 3 Monate Probezeit und ist unbefristet. Nun bin ich aber seit dem 01.05.14 krankgeschrieben. Zuerst von meinem Hausarzt, da ich Baucha ...
Hallo, ich werde voraussichtlich ab dem 5. Schwangerschaftsmonat ein BV vom AG erhalten (ab Juli) Nun habe ich dazu eine Frage zur Berechnung des Mutterschutzlohns. Ich habe schon gehört dass die letzten drei Monate berechnet werden, aber werden diese vor dem Schwangerschaftsbeginn berechnet oder quasi ab Juli 2014 die letzten 3 Monate? Für ...
Hallo... ich habe am 01.10.14 wieder angefangen zu arbeiten...nun stellte sich heraus das ich erneut schwanger bin. Meine chefin wird mich sofort ins bv schicken.. wie läuft das da mit dem lohn?? Wird der von dem vollen monat und nur von den paar tagen??Ich bekomme eigentl. Meine std die im vertrag stehen bezahlt..quasi wie gehalt.... bitte um drin ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt