Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot im neuen job, vorher Arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot im neuen job, vorher Arbeitslos

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Hallo Fr. Bader, Ich brauche Ihren Rat. Ich habe am 1.6. Meinen neuen Job angefangen (öffentlicher Dienst) und eine Woche später hatte ich den positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Zuvor war ich vom 15.02 - 30.5 Arbeitslos und habe ALG 1 bezogen. Nun besteht aktuell, aufgrund meiner Schwangerschaftsbeschwerden wie starke Übelkeit usw., die Aussicht auf ein Beschäftigungsverbot. Allerdings habe ich Sorge, dass sich dies auf das Elterngeld auswirkt. Wie verhält sich das gesamte? Bekomme ich weiterhin den aktuellen vollen Lohn im Falle eines individuellen Beschäftigungsverbots oder wird das vom ALG1 berechnet und daraus dann die 65% für das Elterngeld? Ich bin langsam am verzweifeln da ich starke Beschwerden habe aber noch zur Arbeit komme da ich es mir anders nicht leisten kann aber andererseits mache ich mir auch enorme Sorgen um mein Baby, da es ja dem ganzen Stress ausgesetzt ist... Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße. Tansy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden 2. Bei Krankheitsbeschwerden wie Übelkeit ist das BV das falsche Mittel. Sie müssen eine Krankschreibung bekommen. Das Problem geht ja nicht von der Arbeitsstelle aus. 3. Auf das EG wirkt sich das nicht aus. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bekommst das, was du ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest, also deinen vollen Lohn. Allerdings klingen deine Symptome eher nach einer Krankschreibung als nach einem BV - wenn du also nicht verbeamtet bist, musst du dich ggf. auf Rückfragen gefasst machen.


3845

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Ne, bin nicht verbeamtet. Rückfragen sind mit Sicherheit vorprogrammiert..... wie ist es denn wenn ich ins Krankengeld fallen sollte, wie würde dann das Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße


MamaausM

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Bei Krankengeld wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung kannst du die betroffenen Monate ausklammern lassen. Aber dann geht es auf Monate mit alg1 Monate mit Krankengeld (nicht schwangerschaftsbedingt) wie auch alg1 zählen als 0€ da sie ja Lohnersatzleistung sind


3845

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Alles klar, vielen lieben Dank


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