wilma
Liebe Frau Bader, meine Situation sieht so aus: Unsere Tochter ist im Alter von anderthalb Jahren vor einigen Monaten gestorben, sie hatte einen Herzfehler. Seitdem bin ich krank geschrieben. Nun bin ich in der 8. Woche wieder schwanger und voller Angst, dass es nicht gut gehen könnte bzw. dass das Kind wieder krank sein könnte. Schon von Anfang habe ich immer wieder mit Blutungen zu kämpfen, die dem Baby aber anscheinend zum Glück nichts anhaben. Dazu bin ich in psychologischer Behandlung, um den Tod unserer Tochter irgendwie zu verarbeiten. Kurzum: Ich sehe mich im Moment nicht in der Lage, arbeiten zu gehen. Meine Personalabteilung drängt aber sehr und will ständig wissen, will lange ich nun noch zuhause sein werde. Sehen Sie in meinem Fall die Möglichkeit eines individuellen Berufsverbots (keine Gefahren am Arbeitsplatz, Bürojob mit viel Stress)? Wie würde das funktionieren? Meine Hausärztin, mit der ich darüber gesprochen habe, meinte, das müsste über das Gewerbeaufsichtsamt laufen - ist das richtig? Und wer zahlt das Gehalt? Die Krankenkasse, der Arbeitgeber oder eine Versicherung des Arbeitgebers? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Liebe Wilma, mein aufrichtiges Mitgefühl! Schlimmer kann es nicht kommen. Allein der Gedanke lässt mich schlucken. Auch die Sorgen mit dem neuen Baby kann ich verstehen. Ein Beschäftigungsverbot kommt ja nur in Betracht, wenn es an der Arbeit liegt, Sie zum Beispiel aufgrund Ihrer Situation gemobt werden würden (allein bei dem Gedanken werde ich sauer). Wenn Sie nicht arbeiten können aufgrund der verständlichen psychischen Belastung, liegt es ja nicht an der Arbeitsstelle. Dann ist das juristisch richtige Mittel die Krankschreibung. Liebe Grüße und für Sie und das Baby Alles Gute, NB
Spieli
Das BV kann Dir Dein(e) Frauenarzt/in ausstellen. Es geht darum das Wohl des noch ungeborenen Kindes zu schützen. Da Du aufgrund Deiner Situation mit Sicherheit sehr angeschlagen bist, gefährdet jeder zusätzliche unnötige Stress die aktuelle Schwangerschaft. Dein Gehalt/Lohn zahlt Dein Arbeitgeber zu 100% weiter, kann dies aber von Deiner KK zurückfordern. Ich hatte auch ein BV von meiner FA wegen Mobbing und Stress und es hat uns sehr gut getan. Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft und Geburt und das alles was folgt, gut wird :)
wilma
Vielen Dank, liebe Spieli! Wir wünschen uns auch so sehr, dass alles gut geht.
Cojote
Hallo Wilma, das mit deiner Tochter tut mir echt leid. Ich habe auch in der früh SS vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot wegen Blutungen bekommen.Nicht jeder Arzt macht das, aber meiner hat da echt kein Problem mit gehabt.Ich hatte auch sehr große Angst und das habe ich ihn gesagt.Ich kenne sogar viele die den Frauenarzt gewechselt haben, weil ihrer kein Beschäftigungsverbot erteilte. Du bekommt eine Bescheinigung vom Arzt die gibst du beim Arbeitgeber ab.Dieser überweist dir auch dein Gehalt weiter und holt sich das Geld dann von der Krankenkasse wieder. Alles Gute. Lg
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