Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufsverbot

Nicki29L

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Hallo, habe heute ein BV bekommen, es ist folgendermaßen formuliert: Arbeitsplatzverbot Gemäß §3 Absatz 1 darf aufgrund der möglichen Gefährdung der Schwangerschaft Frau .... nicht auf einem Arbeitsplatz eingesetzt werden, der ein erhöhtes Risiko in sich birgt. Dieses Verbot gilt bis einschl. .....(Beginn Mutterschutz) Verstehe ich das richtig, das es sich nicht um ein richtiges Verbot handelt, sondern wenn die mich ins Büro setzen ich doch arbeiten muss? (Habe ein Hämatom und muss liegen). Vielen lieben Dank hoffe Sie können mir weiterhelfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss unterscheiden, ob der FA eine KK (es liegt an der Gesundheit der Schwangeren) o ein BV (es liegt am Arbeitsplatz) ausstellt. Insofern passt das BV gar nicht. Nachteil: Sie bekommen nur 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld. Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du ein Hämatom hast und liegen musst, ist das KEIN Grund für ein BV, sondern für eine Krankschreibung. Das BV sagt aus dass Du Tätigkeit x nicht machen darfst. Wäre Tätigkeit y aber möglich (z.B. im Büro) dann musst Du tatsächlich arbeiten gehen. Es geht beim BV darum die Mutter und das Kind vor gefährlichen äußeren Einflüssen zu schützen. LG Sabine


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