Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot/Autofahren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufsverbot/Autofahren

Frühlingsblume1981

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Hallo Frau Bader, Ich bin in der 21.ssw und habe heute von meiner FA ein BV wegen starker Kreislaufprobleme und Ohnmachtsneigung bekommen. Da ich im Aussendienst (Leiharbeiter) arbeite und den Großteil des Tages im Auto verbringe, wurde das BV speziell für jegliche Autofahrten ausgesprochen. Nun meine beiden Fragen: 1. wird mir während des BV das Dienstfahrzeug genommen oder darf ich es bis zum Mutterschutz behalten (da es ja Teil des Gehalts ist) 2. da ich in einem winzigen Dorf ohne jegliche öffentliche Verkehrsmittel wohne, bin ich auf das Auto angewiesen, da ich sonst weder zum Arzt noch zum Einkaufen komme. Gilt dieses BV dann auch privat? Gibt es hierzu konkrete Gesetze? Befind mich im Moment in einem ziemlichen Dilemma, weil es mir einerseits wirklich nicht gut geht, andererseits aber auf ein Auto angewiesen bin, das ich privat natürlich nur nutze, wenn ich nicht Grade kurz vor der Ohnmacht stehe. Ich hoffe, Sie können mir helfen! Vielen Dank schon mal!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das dürfen Sie jetzt noch behalten 2. Diese Frage verstehe ich nicht. Sie haben Ohnmachtsneigungen und starke Kreislaufprobleme, die dazu führen das der Arzt sagt, Sie können kein Auto fahren und fragen mich jetzt, ob Sie privat fahren dürfen? Der Arzt kann Ihnen kein Fahrverbot ausstellen, aber gnade Ihnen Gott,, wenn da was passiert. Dann werden Sie ihres Lebens nicht mehr froh. Und ein Strafverfahren haben Sie auch am Bein. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn da etwas passiert, dann wirst Du den Rest Deines Lebens verschuldet sein. Da zahlt keine Versicherung. Entweder kannst Du Autofahren oder nicht. Spreche mit Deinem AG, dass es zurückgewandert wird. Auch er kommt in Teufels Küche wenn er Dir den Wagen lässt und etwas passiert.


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