Schneck78
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben uns getrennt und sind dabei, den Unterhalt zu ermitteln. Wir möchten dies gerne zum Wohle der Kinder ohne Jugendamt bzw. Gerichte oder Anwälte klären. Wir beide sind nichtselbständig angestellt. Meine Frage ist: Mein AG zahlt mir steuerfrei einen Kita-Zuschuss. Ist dieser beim unterhaltsrelevanten Einkommen mit zu berücksichtigen,da er ja im Netto enthalten ist, oder bleibt er außen vor? Sprich es ist "nur" das Netto anzusetzen, dass vom Bruttolohn "übrigbleibt"?! Vielen Dank. Liebe Grüße Schneck78
Hallo, welche Rolle spielt Ihr Unterhalt? Lebt das Kind beim Vater? Grds gilt: Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Lieeb Grüße NB
Sternenschnuppe
Bleibt das Kind bei Deinem Mann ? Wenn nein, spielt Dein Einkomen überhaupt keine Rolle.
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