Hallo frau bader, Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen (ssw. 11) und weiß das der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor schwangerschaftseintritt zur Berechnungsgrundlage genommen wird. Jetzt ist meine frage die überstunden die ich im März ( welche also mit zur berechnung genommen werden müssten) geleistet habe wurden erst ende april ausgezahlt. Zählen diese jetzt mit rein in die berechnung ? Bzw. alle rückwirkenden? Vielen dank
von Katkie1 am 28.05.2013, 17:25