Berechnung Lohn bei beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Lohn bei beschäftigungsverbot

Hallo frau bader, Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen (ssw. 11) und weiß das der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor schwangerschaftseintritt zur Berechnungsgrundlage genommen wird. Jetzt ist meine frage die überstunden die ich im März ( welche also mit zur berechnung genommen werden müssten) geleistet habe wurden erst ende april ausgezahlt. Zählen diese jetzt mit rein in die berechnung ? Bzw. alle rückwirkenden? Vielen dank

von Katkie1 am 28.05.2013, 17:25



Antwort auf: Berechnung Lohn bei beschäftigungsverbot

Hallo, Überstundenentlohnung ist mit zu berücksichtigen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



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